Hallo Sifas,
meine bisherige Praxis zur Meldung von Arbeitsunfällen war:
- Unfallanzeige geht bei mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit an die BG und die Gewerbeaufsicht.
- Unfallmitteilung geht bei externem Arztbesuch oder Krankentransport an die BG. Wobei ich dasselbe Formular benutze und nur den deutlichen Hinweis ergänze: NICHT MELDEPFLICHTIG.
Hauptgrund für mich ist, dass ich mir Fragen der BG zu eintreffenden Arztrechnungen erspare. Sehr oft wird nämlich auf Basis einer Arztrechnung fälschlicherweie ein meldepflichtiger (>3) Unfall zu den Akten genommen.
Einer unserer Geschäftsführer weigert sich nun, die Unfallmitteilung (2 Tage krank nach Arztbesuch) erstellen zu lassen.
Wie handhabt ihr Arbeitsunfälle mit Arztbesuch oder Krankentransport, die nicht meldepflichtig sind? Wer überpüft die Kosten / Rechnungen?
Gruß, Niko.