Unterschied Unterweisung und Unterrichtung?

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  • Hallo an die Gemeinde
    Mich würde mal interessieren, warum man im ArbSchG zwischen § 12 und 14 einen Unterschied macht macht. Unterweisungen sind doch für alle gut.
    Grüße
    guenni

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  • Hallo guenni!

    Unterweisungen und Unterrichtungen, das hört sich zunächst einmal gleich oder sehr ähnlich an.
    Ich vermute hier hat sich der öffentliche Arbeitgeber mal wieder mit einer Sparversion, gegenüber seinen Bediensteten durchgesetzt.
    - Eine Unterweisung ist eine (gemeinschaftliche) Unterrichtung, mit Dokumentartion
    - Eine Unterrichtung könnte ein Schreiben sein, dass im Postfach liegt
    Unterrichtung ist nur ein in-Kenntnis-setzen. Keine Rückfrage ob etwas verstanden wurde.

    Grüße
    Flügelschraube

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, Flügelschraubes Interpretation der Begriffe trifft es ganz gut.

    Die Unterscheidung liegt aber auch in der unterschiedlichen Zielrichtung der Paragraphen: Unterweisung ist Pflicht für alle Beschäftigten, sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst.
    Für die Beschäftigten in der freien Wirtschaft regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Unterrichtungs-/Anhörungsmöglichkeiten: § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte.
    Einen Betriebsrat gibt es hingegen im öff. Dienst nicht.

  • Hallo,

    eine, wie ich zugeben muss,nicht einfache Frage, die auch in ihrer Beantwortung gar nicht so einfach ist.

    Ich möchte es trotzdem versuchen!

    Der §12 des ArbSchG zielt hierbei auf arbeitsbezogene präventive Maßnahmen der
    Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit ab; Gleichzeitig hat der AG die
    Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Gefahren, die
    sich dann in einer tiefergreifenden Unterweisung wiederspiegeln.

    Der §14 hat im Prinzip die gleiche Bedeutung, wird hier jedoch nur für den
    öffentlichen Dienst umgangssprachlich angewendet.

    Die Verpflichtung beider Arbeitgeber zur Unterrichtung der Gefahren ist jedoch,
    für mein Dafürhalten, die gleiche.

    Bei "ergo-online" wird z.B. folgende Definitionen dazu gegeben.


    "Rechtsgrundlagen


    Der Gesetzgeber hat die große Bedeutung der Information und Beteiligung der Beschäftigen für die Prävention von Gesundheitsgefahren erkannt und die Pflicht des Arbeitgebers bzw. Unternehmers zur Unterweisung bzw. Unterrichtung im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.

    Ergänzt werden diese Regelungen durch das Betriebsverfassungsgesetz
    mit der Pflicht zur Unterrichtung der Beschäftigten über Arbeitsaufgaben
    und Verantwortung sowie ihre Belehrung zu den Unfall- und
    Gesundheitsgefahren, den Maßnahmen zu ihrer Abwendung und den
    Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz, die
    Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die
    Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (Unfallverhütungsvorschrift)
    "Grundsätze der Prävention" BGV A1 (für den öffentlichen Dienst GUV-V
    A1) konkretisieren und erweitern die Unterweisungspflicht für spezielle
    Bereiche." *1

    Gleichzeitig auch:
    "Definition Unterrichtung und Unterweisung


    Unterrichtung meint die allgemeine Informationspflicht
    des Arbeitgebers gegenüber dem Beschäftigten
    , dazu können
    Betriebsanweisungen, Unterweisungen oder Anweisungen und sonstige
    Informationsmaßnahmen gehören.

    Unterweisung bezieht sich auf die tätigkeitsbezogene und handlungsorientierte Information über mögliche Gefahren, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und sowie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. ..." *2

    entnommen aus:


    Startseite >> Organisation Arbeitsschutz >> Schulung & Information >> Unterrichtung & Unterweisung



    Unterrichtung & Unterweisung

    Autorin: Regine Rundnagel
    Fußnote *1/ Absatz 3 u.
    Fußnote*2/ Absatz 5
    Gruß
    Reinhold
    ?(

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  • Noch eine Kurze Anmerkung in der Sache.

    @ Flügelschraube; Das es hier immer etwas Besonderes gibt, wie z.B. eine
    "Besoldung", gegenüber dem "Lohn" oder "Gehalt"
    ist schon klar.


    Aber die Begriffsbestimmung, die unterschiedlichen Wörter, mssen sich ja auch
    ableiten lassen, oder?


    @ IMedias; ich denke schon, dass es einen Betriebsrat gibt. Nur hier heißt er
    "Personalrat". Und wieder hat Kollege Flügelschraube recht!


    Nun aber hat Kollege guenni mit seiner Frage zur Begriffsbestimmung auf jeden
    Fall eine "Unordnung" in die doch eigentliche "Ordnung"
    gebracht, weil es doch Gesetze sind und die sind doch in Ordnung. Oder?


    Auf jeden Fall ein interessantes Thema!


    Gruß und einen schönen Abend noch
    Reinhold

    :138: