Hallo an die Gemeinde
Mich würde mal interessieren, warum man im ArbSchG zwischen § 12 und 14 einen Unterschied macht macht. Unterweisungen sind doch für alle gut.
Grüße
guenni
Unterschied Unterweisung und Unterrichtung?
-
-
Hallo guenni!
Unterweisungen und Unterrichtungen, das hört sich zunächst einmal gleich oder sehr ähnlich an.
Ich vermute hier hat sich der öffentliche Arbeitgeber mal wieder mit einer Sparversion, gegenüber seinen Bediensteten durchgesetzt.
- Eine Unterweisung ist eine (gemeinschaftliche) Unterrichtung, mit Dokumentartion
- Eine Unterrichtung könnte ein Schreiben sein, dass im Postfach liegt
Unterrichtung ist nur ein in-Kenntnis-setzen. Keine Rückfrage ob etwas verstanden wurde.Grüße
Flügelschraube -
- Offizieller Beitrag
Ich denke, Flügelschraubes Interpretation der Begriffe trifft es ganz gut.
Die Unterscheidung liegt aber auch in der unterschiedlichen Zielrichtung der Paragraphen: Unterweisung ist Pflicht für alle Beschäftigten, sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst.
Für die Beschäftigten in der freien Wirtschaft regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Unterrichtungs-/Anhörungsmöglichkeiten: § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte.
Einen Betriebsrat gibt es hingegen im öff. Dienst nicht. -
Hallo,
eine, wie ich zugeben muss,nicht einfache Frage, die auch in ihrer Beantwortung gar nicht so einfach ist.
Ich möchte es trotzdem versuchen!
Der §12 des ArbSchG zielt hierbei auf arbeitsbezogene präventive Maßnahmen der
Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit ab; Gleichzeitig hat der AG die
Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Gefahren, die
sich dann in einer tiefergreifenden Unterweisung wiederspiegeln.Der §14 hat im Prinzip die gleiche Bedeutung, wird hier jedoch nur für den
öffentlichen Dienst umgangssprachlich angewendet.Die Verpflichtung beider Arbeitgeber zur Unterrichtung der Gefahren ist jedoch,
für mein Dafürhalten, die gleiche.Bei "ergo-online" wird z.B. folgende Definitionen dazu gegeben.
"Rechtsgrundlagen
Der Gesetzgeber hat die große Bedeutung der Information und Beteiligung der Beschäftigen für die Prävention von Gesundheitsgefahren erkannt und die Pflicht des Arbeitgebers bzw. Unternehmers zur Unterweisung bzw. Unterrichtung im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.
Ergänzt werden diese Regelungen durch das Betriebsverfassungsgesetz
mit der Pflicht zur Unterrichtung der Beschäftigten über Arbeitsaufgaben
und Verantwortung sowie ihre Belehrung zu den Unfall- und
Gesundheitsgefahren, den Maßnahmen zu ihrer Abwendung und den
Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz, die
Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (Unfallverhütungsvorschrift)
"Grundsätze der Prävention" BGV A1 (für den öffentlichen Dienst GUV-V
A1) konkretisieren und erweitern die Unterweisungspflicht für spezielle
Bereiche." *1Gleichzeitig auch:
"Definition Unterrichtung und UnterweisungUnterrichtung meint die allgemeine Informationspflicht
des Arbeitgebers gegenüber dem Beschäftigten, dazu können
Betriebsanweisungen, Unterweisungen oder Anweisungen und sonstige
Informationsmaßnahmen gehören.Unterweisung bezieht sich auf die tätigkeitsbezogene und handlungsorientierte Information über mögliche Gefahren, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und sowie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. ..." *2
entnommen aus:
Startseite >> Organisation Arbeitsschutz >> Schulung & Information >> Unterrichtung & Unterweisung
Unterrichtung & UnterweisungAutorin: Regine Rundnagel
Fußnote *1/ Absatz 3 u.
Fußnote*2/ Absatz 5
Gruß
Reinhold -
Vielen Dank für die guten und - ich denke - umfassenden Antworten. Auch der Hinweis auf die GUV V A1 war nicht schlecht.
Grüsse
guenni -
Noch eine Kurze Anmerkung in der Sache.
@ Flügelschraube; Das es hier immer etwas Besonderes gibt, wie z.B. eine
"Besoldung", gegenüber dem "Lohn" oder "Gehalt"
ist schon klar.Aber die Begriffsbestimmung, die unterschiedlichen Wörter, mssen sich ja auch
ableiten lassen, oder?@ IMedias; ich denke schon, dass es einen Betriebsrat gibt. Nur hier heißt er
"Personalrat". Und wieder hat Kollege Flügelschraube recht!Nun aber hat Kollege guenni mit seiner Frage zur Begriffsbestimmung auf jeden
Fall eine "Unordnung" in die doch eigentliche "Ordnung"
gebracht, weil es doch Gesetze sind und die sind doch in Ordnung. Oder?Auf jeden Fall ein interessantes Thema!
Gruß und einen schönen Abend noch
Reinhold