Alte Strukturen und denkweisen mancher Entscheidungsträger, welche das benachbarte Bundesland als "Feindesgebiet" sehen. Dass sind noch alte Zöpfe, die sich erst in den nächsten Jahren durch biologische Vorgänge abschneiden lassen.
Feuerwehr vs. Leistungsfähigkeit- mal was zum nachdenken....
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Hallo,
da bin ich überrascht, insbesondere aufgrund der schon
herrschenden Zusammenarbeit, gerade im RD.Gruß
Simon Schmeisser -
RD ist nicht FW...
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Hallo,
ja, aber auch im FW-Bereich gibt es -zwangsläufig-
immer mehr Zusammenarbeit.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
Entscheidung des Bundessozialgerichts:
Notarztversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit in Gefahr
Nachdem das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden
hatte, dass die Beschäftigung von Honorar-Notärzten als
Scheinselbständigkeit einzustufen ist (L 7 R 60/12), hat das
Bundessozialgericht dieses Urteil nun bestätigt, indem es die gegen das
Urteil gerichtete so genannte Nichtzulassungsbeschwerde des Deutschen
Roten Kreuzes abgewiesen hat. Damit dürfen ab sofort in
Mecklenburg-Vorpommern keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden.Mit seiner Entscheidung hat das Bundessozialgericht deutlich
klargemacht, wie es in auch vergleichbaren Fällen entscheiden würde.
Damit drohen dem notärztlichen Rettungsdienst jetzt auch bundesweit
ernsthafte Konsequenzen. Denn es muss jetzt davon ausgegangen werden,
dass die Sozialversicherungsträger die Entscheidung des BSG zum Anlass
nehmen, die Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten jetzt ebenso in
anderen Bundesländern gerichtlich durchzusetzen, so Dr. Stephan Porten,
Fachanwalt für Medizinrecht bei BDO Legal.Für die bisherigen Beschäftigungsmodelle im Rettungsdienst hat dies
gravierende Konsequenzen. Als erstes Bundesland wird jetzt
Mecklenburg-Vorpommern seinen derzeit ganz überwiegend von Honorarärzten
abgedeckten Rettungsdienst im Wesentlichen mit angestellten Notärzten
sicherstellen müssen. Mit dem Urteil des BSG gilt das ab sofort, weil
die Träger des Rettungsdienstes sonst unkalkulierbare rechtliche Risiken
eingehen, wenn sie den Notarztdienst weiter mit Honorarärzten
sicherstellen, ergänzt Dr. Porten.
Dass die Honorarkräfte nicht einfach in Anstellungsverhältnisse
überführt werden können und dies größtenteils auch gar nicht wollen,
stellt die Verantwortlichen vor eine gewaltige Aufgabe. Verschärfend
wirkt in diesem speziellen Fall darüber hinaus, dass das für die
benachbarten Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständige LSG
Potsdam die Rechtslage bisher anders beurteilt. Ärzte können also
aktuell noch in die unmittelbare Nachbarschaft ausweichen und dort auf
Honorarbasis weiterarbeiten. In anderen Bundesländern fehlt noch die
entsprechende Rechtsprechung, so dass auch diese noch
Ausweichmöglichkeiten bieten.Wenn das Mecklenburg-Vorpommersche Beispiel allerdings Schule macht und
die Sozialversicherungsträger ihre Position auch in den anderen
Bundesländern gerichtlich durchsetzen, wird der heute zu großen Teilen
von Honorarärzten bestrittenen notärztlichen Versorgung deutschlandweit
eine wesentliche Grundlage entzogen, ganz besonders im ländlichen Raum.Während in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort der Einsatz von
Honorarärzten für die notärztliche Versorgung unmöglich gemacht wird,
sollten alle Träger notärztlicher Versorgung in den anderen
Bundesländern dringend die rechtlichen Konsequenzen prüfen, die ihnen
und den von ihnen beschäftigten Notärzten bei einem weiteren Einsatz von
Honorarärzten drohen.Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
https://sifaboard.de/www.feuerwehr.deGruß
Simon Schmeisser -
wird der heute zu großen Teilen
von Honorarärzten bestrittenen notärztlichen Versorgung deutschlandweit
eine wesentliche Grundlage entzogen, ganz besonders im ländlichen Raum.Und das zum Nachteil der Bürger. Mit gravierenden Problemen wie ich befürchte.
Besteht in den Bereichen sowieso ein Ärztemangel wird dies nicht förderlich sein.
Können auch viele Krankenhäuser so schon nicht den Bedarf an Ärzten decken geschweigenden Notärzten darf man befürchten das es sich Deutschlandweit sehr negativ auswirken wird.Während in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort der Einsatz von
Honorarärzten für die notärztliche Versorgung unmöglich gemacht wird,
sollten alle Träger notärztlicher Versorgung in den anderen
Bundesländern dringend die rechtlichen Konsequenzen prüfen, die ihnen
und den von ihnen beschäftigten Notärzten bei einem weiteren Einsatz von
Honorarärzten drohen.Ich bin gespannt welche rechtlichen Konsequenzen denn drohen, wenn der Notarzt bei einem schweren Unfall nicht kommt weil es ihn einfach nicht gibt.
Spontan fallen mir drei Standorte ein, wo ausschließlich bis auf wenige Notärzte nur Honorarärzte tätig sein. Ergo müsste der Standort geschlossen werden. Blöd für den Bürger, dann gibt es keinen Notarzt mehr in dieser Stadt... -
Hallo,
Ich bin gespannt welche rechtlichen Konsequenzen denn drohen, wenn der Notarzt bei einem schweren Unfall nicht kommt weil es ihn einfach nicht gibt.
Da wird nichts passieren. Siehe z.B. BaWü und Rettungsdienst, die Zeiten
können seit Jahren nicht eingehalten werden.Gruß
Simon Schmeisser -
Zeiten können seit Jahren nicht eingehalten werden
Es gibt nicht um das Einhalten von Zeiten
Das ist eh Augenwischerei und wird nur schön gerechnet und mehr nichtEs geht jetzt einfach um die Tatsache, Krankenhaus A muss einen Notarzt stellen, hat aber keinen, weil 1) eh Arztmangel 2) mangelende und fehlende Ausbildung 3) viele junge Ärzte die Verantwortung gar nicht mehr übernehmen wollen
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Hallo,
ist schon klar. Wenn aber das eine keine Konsequenzen
hat, warum sollte es bei einem Mangel an Notärzten
welche geben? Wird ebenfalls nicht der Fall sein.Gruß
Simon Schmeisser -
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Hallo,
ein interessanter Einsatz mit einem Zusammenspiel
von verschiedenen Faktoren:- wenig Personal
- Witterungseinflüsse
- Schlauchplatzerhttp://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=35515
Ergänzende Infos vom Einsatzleiter:
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=826203Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
interessante Entwicklung:
https://www.berliner-feuerwehr.de/fileadmin/zspb…eftigte_E_6.pdf
Gruß
Simon Schmeisser -
Da stellt sich mir die Frage, wie der Vergleich A8 zu E6 hinhaut.... Wenn überhaupt, dann min. E7... Zumindest gibt es die neue EGO so her....
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte in der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns oder in ei-ner Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandmeisterinnen und Brandmeis-tern entspricht.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung einer takti-schen Einheit bis Truppstärke übertragen ist, oder in einer Tätigkeit, die derje-nigen von beamteten Oberbrandmeisterinnen und Oberbrandmeistern ent-spricht.Gruß
dwein112 -
Hallo,
die Bezahlung ist die eine Seite, interessanter
dürften doch die Strukturen sein (Angestellte vs.
Beamte).Gruß
Simon Schmeisser -
Auch das stimmt. Wird aber in Zukunft wahrscheinlich mehr auf Beschäftigte gehen....
Gruß
dwein112 -
Hallo,
was ich nicht schlecht finde.
Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo,
siehe hier:
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Simon Schmeisser -
Hallo,
siehe hier:
https://www.tagesschau.de/inland/feuerwe…chland-103.html
Ist zwar ziemlicher Schwachsinn, da es aber öffentlich Gehör
findet, packe ich es mal hier in den Thread.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo Simon,
ich sage nur Zeit, Ort, Wetter. Weniger Schwachsinn wäre für uns besser.
Gruß
Tom
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Hallo,
ja. Auswirkungen hat es keine, es ist aber halt Blödsinn was
da laut "Studie" verkauft wird.
Gruß
Simon Schmeisser
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