Gewicht von Atemschutzgerät

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  • Hallo zusammen,
    das Gerätegewicht wird für die Bewertung zur G 26 Untersuchung angenommen
    Wie setzte es sich zusammen? ?(

    Nur die Funktionseinheit (Flasche+Druckminderer+Tragegestell)
    Oder Atemanschluss (Maske), Lungenautomat und Funktionseinheit.

    BGR 190 sagt Atemschutzgeräte sind PSA die den Träger vor Einatmen von Schadstoffen oder Sauerstoffmangel schützen (gekürzt durch mich) deshalb nehme ich an es wird das gesamte Gerät gewogen.

    => Hintergrund
    Atemschutz für Kläranlagen (Rettungsausrüstung bei Einsteigen in abwassertechnische Anlagen, enge umschlossene Räume)
    Leider wird in eineingen Prospekten das Gewicht nicht genannt=> sondern nur das keine G26- III erforderlich ist. (wenn man dann alles wiegt kommt man auf 7,94kg! :cursing:

    Gruß
    WB

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  • Steht etwas darüber, wie der Lieferumfang ist? Wenn da eine Maske mit bei sein sollte, dann ist die mit eingerechnet. Bei den Geräten, wo keine Angaben bei sind, würde ich eine Email an die entsprechenden Hersteller aufsetzen und an alle direkt raus. Da kannst Du dann auch die Frage stellen, ob das Maskengewicht mit eingerechnet wird ;)
    Ich gehe aber mal davon aus, dass die Masken nicht mit eingerechnet werden aber das ist Spekulation ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    laut BGI 504-25 ist unter Gerätegewicht ist das vom Benutzer am Körper zu tragende Gewicht des Gerätes einschließlich Atemanschluss zu verstehen.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Es gilt das Gesamtgewicht.
    Ein Atemschutzgerät besteht aus dem Atemanschluss plus Filter bzw. Luftversorgung.
    Also Maske plus Filter, Maske plus Schlauchgerät, Maske plus Behältergerät.
    uups --- awen war ein Tick schneller ... :)

    Atemschutz für Kläranlagen (Rettungsausrüstung bei Einsteigen in abwassertechnische Anlagen, enge umschlossene Räume)
    Leider wird in eineingen Prospekten das Gewicht nicht genannt=> sondern nur das keine G26- III erforderlich ist. (wenn man dann alles wiegt kommt man auf 7,94kg!

    Nicht wundern, das kann durchaus so richtig sein.
    Die G26 ist nicht notwendig, wenn es sich bei dem Atemschutzgerät um ein Fluchtgerät oder ein Gerät zur Selbstrettung handelt. (zur Definition von Fluchtgerät siehe BGR 190, A 1.4.3)

    Zitat von "BGR 190 - Anhang 3"

    Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden.

    Wobei "Kurzzeitgeräte für leichte Arbeit unter 3 kg" merkwürdigerweise nirgendwo definiert sind ... :whistling:

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • safety Officer: dachte ich auch aber dann bin ich darauf gestoßen

    GUV-I 8521 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Abwasserbereich
    2.4.2.2 Atemschutz
    Werden Atemschutzgeräte der Gruppe 1 oder 2 ausschließlich zur Flucht oder Selbstrettung getragen, kann auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 26 verzichtet werden.


    Das heißt dann aber das durch das Gewicht in Gruppe 3 es notwendig ist eine Untersuchung erforderlich ist.

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  • An diese GUV-I hab ich jetzt nicht gedacht. Sorry.
    Interessanter Widerspruch - kann ich aktuell so nicht klären. So, gekärt.

    Die in der BGR 190 genannten 3 kg beziehen sich auch auf die Fluchtretter. Denkfehler von mir. Sorry.
    Damit kann bei Geräten zur Flucht und Selbstretttung mit einem Gerätegewicht über 3 kg eine G26 notwendig werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (20. November 2012 um 15:46)

    • Offizieller Beitrag

    ... wie hier schon geschrieben wurde, gibt es in abwasseranlagen grundsätzlich zwei verschiedene anwendungen für atemschutzgeräte: Fluchtgeräte (Sauerstoffselbstretter oder kleine luftflaschen mit schutzmasken oder auch nur leichten hauben) oder atemschutzgeräte für arbeiten in gefährdeten bereichen. Hier können sowohl flaschengeräte (eine große oder zwei kleine) mit lungenautomat und panoramamaske oder auch nur spezielle quasi-stationäre atemluftkompressoren mit langen schläuchen und lungenautomaten mit panoramamasken verwendung finden. Letztere entlasten die mitarbeiter bei den arbeiten ungemein.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • => Gerätegewicht komplett

    Zu erledigen:
    X Schlauchgeräte möglichkeit prüfen
    X Rettungsgeräte für Notfallausrüstung überarbeiten

    Hier kommt die nächste Frage:
    Kennt jemand Rettungsgeräte (EN 137) die man ohne G26 - 3 aber mit G26 -2 verwenden kann also
    Atemschutzgeräte unter 5kg?

  • Moin,
    mir bekannt sind derzeit Scott, Interspiro und Dräger (jeweils Kopfhaube mit Atemflasche).
    Diese haben gegenüber Vollmaskengeräten der Vorteil der einfacheren Anwendung.

    Im Gespräch mit einem Fachkollegen zum Thema brachte dieser einen weiteren interessanten Aspekt in die Diskussion:
    Wie häufig kommt es zum Einsatz der Fluchtretter? Wenn sehr selten, könnte auch bei Geräten > 5 kg im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsarzt auf eine G26 verzichtet werden.
    Kommt es zu häufigem Einsatz der Fluchtretter sollten ggf. ergänzende technische Maßnahmen oder die generelle Verwendung von Schlauchgeräten in die Überlegung einbezogen werden, so wie peter es geschrieben hat.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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