Laserklassen und Einstufungen

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  • Hallo zusammen,

    ich bin jetzt etwas verwirrt:

    Klasse 1 hat doch eine Leistung von < 25 Mikro Watt und Klasse 4 mehr als 500 Milli Watt. Der Unterschied von Mikro und Milli ist doch als Faktor 1000. Klasse 4 ist so stark, dass Brand- und Explosionsgefahr besteht, Klasse 1 ist eher ein Spielzeug (also recht schwach). Soweit mein Wissen.

    Wie kann jetzt nur mit einem Gehäuse aus einem 4er ein harmloser 1er werden? Das verstehe ich nicht. Mit einer Umhausen ändere ich doch nicht die Leistung, die bleibt. :?::?::?:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...Wie kann jetzt nur mit einem Gehäuse aus einem 4er ein harmloser 1er werden? Das verstehe ich nicht.


    Du must den Standort betrachten. Im Gehäuse bleibt es bei Klasse4, außerhalb des Gehäuses wird daraus Klasse1, da ja das Gehäuse den Laser entsprechend abschirmt. Ein Laserschneider, wie er hier verwendet wird hat einen Laser, der eindeutig Klasse4 ist. Baut man nun um die Schneidanlage ein entsprechendes Gehäuse, so ist im inneren der Anlage weiterhin Klasse4, aber außerhalb des Gehäuses Klasse1. Die Anlage kann also einfach so in den Raum gestellt werden, wobei man natürlich die für Klasse4 notwendigen Sicherheits- und Signaleinrichtungen besitzen muss. Läuft der Laser dürfte somit am Gehäuse des Gerätes eine entsprechende Leuchte dies signalisieren und ein Betrieb ist auch nur über einen Schlüsselschalter möglich. Wird das Gehäuse geöffnet, so muss der Laser über eine Sicherheitsschaltung deaktiviert werden. Genau um diese Sicherheitsschaltung ging es im Ursprungsbeitrag.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ich muss nochmal was dazu sagen, weil hier offenbar in Sachen Laser große Unsicherheit herrscht .

    Ein Laser oder eine Lasermaschine, ist immer gefährlich wenn der Wert der Laserquelle 0,4 mw übersteigen sollte. Ein Klasse2 Laser ist nur im sichtbaren Bereich anzutreffen ( Laserpointer oder roter Punkt ) und hat unter 1mw
    Es gibt keinen Klasse2 Laser der Holz schneiden könnte. Und wer einen Lasercutter als Klasse2 verkauft der aber innen einen Klasse4 Laser zum Schneiden benötigt, handelt gesetzwidrig,um nicht zu sagen er täuscht Sicherheit vor die es gar nicht gibt. Diese Inverkehrbringer solcher Laser verstoßen gegen alle gültigen Sicherheitsnormen, denn ein Klasse4 Laser gehört in einen Schutzraum mit Laserschutzbeauftragten und Unterweisungspflicht.
    Wenn man sicher arbeiten will mit der Laserklasse4 und auf den Schutzraum verzichten will, muss der ganze Laser "dicht" eingehaust sein, sämtliche Türen oder Klappen sind abschließbar oder verschraubt. er benötigt ein redundantes Sicherheitssystem mit doppelter Türsicherheit und mit 2 Kanal Sicherheitsrelais und alle Systeme erfordern mind. Performance Level D.
    Dann muss eine Strahlenfalle oder ein Shutter da rein, damit es nach dem Abschalten oder dem Öffnen der Haube nicht noch zu einem "Kondensatorschuss" mit geöffneter Klappe kommen kann, ein Schlüsselschalter und eine Zustandsanzeige ( rote Ampel ) sind natürlich Standard. Wenn der Hersteller das alles was ich jetzt beschrieben habe so macht und die Maschine nach 60825-1 bis 4 so ausgeführt wurde, kann er sie als Klasse1 zertifizieren und die Konformitätserklärung dazu unterschreiben, alles andere wäre Täuschung des Kunden.
    In Ebay z.B. findet zur Zeit eine Laserschlacht um den Verbraucher statt, da gibt es Importeure die billige Chinesische Lasermaschinenzu uns reinholen die immer Klasse4 sind , der Chinese kennt keine Klasse1 ,diese Maschinen werden dann ohne jede Sicherheit wie oben beschrieben auch an Verbraucher verkauft obwohl das verboten ist , aber um die teuren Sicherheitsbedingungen zu umgehen baut man zu der gefährlichen Klasse4 Röhre mit 100 Watt einfach einen Justierlaser 1mw der Klasse2 ein und verkauft die Maschine als "sichere Klasse2 " ohne den Klasse4 Laser näher zu benennen oder abzuschirmen.
    Da frage ich mich oft was macht die Marktaufsicht eigentlich für einen Job ? Warten die ab bis der erste Anwender sein Augenlicht verliert ?

    liebe Grüße
    von Klasse4