Hallo Gemeinde,
muss ich ne BA für Stoffgemische hier z.B. Haftgrundierung erstellen, wenn laut SDB keine Einstufung vorgesehen ist!
In dem Beispiel steht bei mögliche gefahren :
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist nicht gemäß CLP-Verordnung eingestuft.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der
"Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Weiter unten in dem SDB steht unter:
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen-
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Wässrige Kunstharzdispersion auf Polystyrolacrylatbasis.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 124-68-5 EINECS: 204-709-8
Indexnummer: 603-070-00-6
2-Amino-2-methylpropanol
?@G?@G Xi R36/38 R52/53 ~ Hautreiz. 2, H315; Augenreiz. 2, H319; Aqu. chron. 3, H412 1 - 2%
Jetzt steh ich hier wien Ochs vorm Berg und bin mir net Sicher BA ja oder Nein!
gruß und Danke
Michael