BA für Stoffe ohne CLP- oder gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG einstufung!

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  • Hallo Gemeinde,

    muss ich ne BA für Stoffgemische hier z.B. Haftgrundierung erstellen, wenn laut SDB keine Einstufung vorgesehen ist!
    In dem Beispiel steht bei mögliche gefahren :

    Einstufung des Stoffs oder Gemischs
    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Das Produkt ist nicht gemäß CLP-Verordnung eingestuft.
    Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
    entfällt
    Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
    Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der
    "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

    Weiter unten in dem SDB steht unter:
    Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen-

    Chemische Charakterisierung: Gemische

    Beschreibung:

    Wässrige Kunstharzdispersion auf Polystyrolacrylatbasis.

    Gefährliche Inhaltsstoffe:

    CAS: 124-68-5 EINECS: 204-709-8
    Indexnummer: 603-070-00-6
    2-Amino-2-methylpropanol
    ?@G?@G Xi R36/38 R52/53 ~Hautreiz. 2, H315; Augenreiz. 2, H319; Aqu. chron. 3, H412 1 - 2%

    Jetzt steh ich hier wien Ochs vorm Berg und bin mir net Sicher BA ja oder Nein!

    gruß und Danke

    Michael

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  • Ist der Stoff/das Gemisch, bei dem von Dir geplanten Einsatz ein Gefahrstoff?
    Der Gefahrstoffbegriff ist hierbei deutlich umfassender als der Begriff des gefährlichen Stoffs nach §3a ChemG!
    Was sagt Deine Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit dem Produkt aus?
    Je nach Gefährdungsbeurteilung kann eine BA erforderlich sein oder nicht, da genügen Deine Angaben bisher nicht.

    Relevante Fragen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
    Mit welchen Mengen wird umgegangen?
    Wird offen damit umgegangen?
    Ist Haut-/Augenkontakt möglich?
    Entstehen beim Umgang Dämpfe/Aerosole?
    Sind Schutzmaßnahmen erforderlich?

    Klingt für mich nach einer Acrylfarbe oder Dispersionsfarbe, da würde ich beim üblichen Umgang keine BA erstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin icerman,

    wichtig sind die R-/S-Sätze bzw. H-/P-Sätze des Endproduktes und nicht die der einzelnen Inhaltsstoffe, aus denen das Gemisch zusammengerührt worden ist.

    Das Zauberwort heißt Gefährdungsbeurteilung. Solltest Du zu dem Ergebnis kommen, dass das Produkt nicht gefährlich ist, ist es wichtig auch das in der GFB deutlich dokumentieren.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.