Tödlicher Badeunfall bei Trainingsstunde: Zwei Trainer zu Geldstrafen verurteilt

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  • Hallo!

    Ein endgültiges Urteil kann ich mir darüber nicht bilden.
    Alles was wir wissen ist zunächst ein Zeitungsartikel. Ich weiß sehr gut, dass in solchen Artikeln nicht unbedingt die ungechmikte Wahrheit steckt.
    Meine Erfahrungen sind da eher völlig gegenläufig.
    Das Urteil scheint noch nicht rechtskräftig zu sein. Damit dann auch nicht unbdingt von Bestand.
    Eine Berufungsverhandlung ist ein neues Verfahren, weil die Fakten falsch oder unvollständig waren. Es geht bei der Berufung also nicht um die Strafzumessung wie in einer Revision.
    -----------------
    Mich würden schon die Umstände interessieren und das endgültige Urteil, samt Urteilsbegründung.
    Ich kenne mindestens zwei Wasserstellen, wo Baden verboten steht, aber ein reger Badebetrieb herrst. Keiner der Badegäste käme auf die Idee eine besondere Gefährdung zu erkennen. Schließlich stehen die Schilder nur als Rechtfertigung bzw. Selbstschutz für den Besitzer dort. Genau genommen müsste solch eine Verbotszone so abgesperrt sein, dass ein Eindringen einem Einbruch gleichkommt.
    ................
    Unabhängig von der rechtlichen Situation: Danke für den Beitrag. So etwas gibt doch immer wieder Anlass zum Denken.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hier zwei Links zur Badischen Zeitung, die sich etwas ausführlicher mit dem Thema auseinandersetzte:
    Bericht 1
    Bericht 2

    Vielleicht noch eine Kleinigkeit: Kinder ertrinken leise - (Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder e.V.")

    (Vielleicht) zum Nachdenken anregen, das sollen die Berichte, auch bei denjenigen, die sich ehrenamtlich in Vereinen der unterschiedlichsten Art um Kinder und Jugendliche kümmern. Vielleicht helfen die Berichte ja irgendwie, andere Unfälle dieser Art zu verhindern.

    Meine "Nr. 4" ist im Sommer zwölf geworden, und ist auch regelmäßig mit seinem Sportverein unterwegs. Morgen früh um Sechse geht es wieder los ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • In den Berichten ist angedeutet, dass jeder das Badeverbot kennt, keiner sich danach richtet.
    Aussage: "ich habe meine Jugend dort verbracht"
    Der See ist von "NUR" zwei Seiten eingezäunt. Da scheinen mir die Schilder eher Makelatur, sprich Selbstschutz des Betreibers.
    Wer nicht Stadtkind ist, wird vielleicht die Erfahrungen teilen, die mich zum Schwimmer machten.
    Im Sinne der Hirarchie TOP müsste man wohl den Zugang zu einer beliebten Badestelle effizient verhindern, wenn es denn gefährlich ist.

  • Nunja, was Leute privat machen, steht auf einem anderen Blatt.
    Wir hatten zwar keine Kiesgruben, sondern Stauseen - wo das Baden nur an den offiziellen Badestellen erlaubt war; trotzdem war im Sommer jedes freie, zugängliche Plätzchen belegt.
    Solche Bereiche lassen sich nicht oder nur mit einem ganz massiven Aufwand sichern - der Landschaftsverband hat mal versucht, am Stausee das Betreten einer beliebten Sprungstelle zu verhindern ... der Zaun hat keine 3 Tage gehalten.
    Aus meiner Sicht liegt das Problem darin, das hier ein allgemeines (wir sind uns einig, falsches!) Verhalten in die Jugendgruppe getragen wurde.

    Das "Tauzieh-Urteil" von 2004 und die daraus resultierende Forderung, nämlich bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen die notwenige Sorgfalt walten zu lassen um Unfälle zu verhindern, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Das "Tauzieh-Urteil" von 2004 und die daraus resultierende Forderung, nämlich bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen die notwenige Sorgfalt walten zu lassen um Unfälle zu verhindern, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

    Nicht bis zu mir. Deshalb vielen Dank für die Urteilsbegründung.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)