Ausdehnung von Ex-Zonen

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  • Liebe Kollegen,

    seit drei Stunden wälze ich Vorschriften zum Explosionsschutz und komme nicht zu einem Ergebnis. Es geht um die Ausdehnung von Ex-Zonen. In den Vorschriften ist immer nur die Rede von Räumen und wie die Räume in Abhängigkeit von der Nutzung einzustufen sind. Jetzt haben Räume die Eigenschaft, dass in den Wänden im Regelfall Türen eingebaut sind. Wie sieht es eigentlich mit den Ex-Zonen an solchen Türen aus, die betriebsmäßig zwar geschlossen sind, aber häufig zum Durchgang geöffnet werden müssen? Endet die Ex-Zone immer an der Tür, geht sie immer durch die Tür durch oder nur wenn die Tür geöffnet ist (temporäre Ex-Zone). Ich gehe dabei davon aus, dass Türen in der Regel nicht gasdicht sind. Hat jemand einen Tipp, wo soetwas geregelt ist oder aus welcher Vorschrift man dies ableiten könnte?

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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  • Ich war mehr als zehn Jahre in einem Ex-Betrieb beschäftigt und dort gab es zwischen Ex- und Nichtexzone immer eine Schleuse mit zwei Brandschutztüren. Ich kann mich nicht an einen einzigen Durchgang erinnern, wo es keine Schleuse gab. Die Türen sich selbstverständlich immer geschlossen zu halten. Bei Ausnahmen, wo beispielsweise ein Schlauch o.ä. verlegt wurde, musste immer ein Ex-Gerät bereit stehen, um die Atmosphäre zu überwachen. Mit einer Vorschrift kann ich so aus dem Stegreif leider nicht dienen.

    Gruß Martin

  • Tach.
    Grundsätzlich sollte ja eine technische Maßnahme ergriffen werden, dass die Atmosphäre innerhalb dieses Bereiches unterhalb der unteren Explosionsgrenze bleibt. Dieses wird durch Absaugung, Belüftung und einer ständigen Kontrolle gewährleistet. Somit hast Du zwar einen explosionsgefährdeten Bereich aber wenn (wie mein Vorschreiber ja schon angesprochen hat) keine Schleuse vorhanden ist und Du nicht sicherstellen kannst, dass eine austretende Atmosphäre nicht-explosionfähig ist, muss die Ex-Zone natürlich erweitert werden, bis Du es sicherstellen kannst. Hier gibts auch keine temporären Zonen. Ex-Zone Ja oder Nein.
    Kein dazwischen. Weil wenn nein, musst Du es gewährleisten können. Kommt jetzt die Frage: Kannst Du das???

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Andreas,

    da mich das Thema auch trifft :cursing: hab ich mal was recherchiert...
    vielleicht hilft dieser link dir weiter.
    Da ist eine recht anschauliche Präsnetation der BG-Chemie verlinkt.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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