Liebe Kollegen,
seit drei Stunden wälze ich Vorschriften zum Explosionsschutz und komme nicht zu einem Ergebnis. Es geht um die Ausdehnung von Ex-Zonen. In den Vorschriften ist immer nur die Rede von Räumen und wie die Räume in Abhängigkeit von der Nutzung einzustufen sind. Jetzt haben Räume die Eigenschaft, dass in den Wänden im Regelfall Türen eingebaut sind. Wie sieht es eigentlich mit den Ex-Zonen an solchen Türen aus, die betriebsmäßig zwar geschlossen sind, aber häufig zum Durchgang geöffnet werden müssen? Endet die Ex-Zone immer an der Tür, geht sie immer durch die Tür durch oder nur wenn die Tür geöffnet ist (temporäre Ex-Zone). Ich gehe dabei davon aus, dass Türen in der Regel nicht gasdicht sind. Hat jemand einen Tipp, wo soetwas geregelt ist oder aus welcher Vorschrift man dies ableiten könnte?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Andreas