Hallo SiFa´s und Brandschutzexperten.
Habe auf einer Baustelle mehrere Propangasflaschen/Schläuche wegen ihres porösen Schlauches bemängelt. Die Originalschläuche sind mit einer Quetschverbindung befestigt.
Daraufhin haben die Kollegen die Schläuche an den Stellen eingekürzt und mit billigen Schlauchschellen auf der Tülle versehen. Das ist doch nicht zulässig, oder!?!
Die BGV D 34 gibt da nicht so viel her. Wer hat denn wohl die richtige Gesetzesgrundlage parat? Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das total daneben ist.
Würde mich echt über ne konkrete Rückmeldung freuen.
Grüße aus dem Pott
Westsailor