Gefährdungsbeurteilung vom Bauherrn

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  • Hallo liebe Gemeinde

    habe heute die Aussage erhalten Gefährdungsbeurteilung kommt von Bauhern

    Geschichte: Wie bauen bei uns in der Firma an und haben eine Baufirma beauftragt den Rohbau zu erstellen. Bei höhergelegter Arbeit (Gerüst noch nicht weiter hochgezogen) sind bei Eisenflecht arbeiten die Arbeiter ohne ersichtlichen Absturzschutz ausgeführt wurden. Nun habe ich die Baufirma gebeten mir eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen und habe die Aussage erhalten das der Bauherr (also wir) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen haben (bei Größeren Baustellen Sikeko).

    Meine Meinung muss die Baufirma für die Arbeiten eine Gefährdungsanalyse erstellen und nicht wir

    Nun möchte ich mal eure Meinung dazu hören und bedanke mich schon mal bei euch

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  • Hallo claudi,

    Kurz gesagt:
    Für alle Arbeiten die eure Baufirma ausführt ist auch von dieser eine Gbu zu erstellen. Ebenso von allen anderen auf der Baustelle tätigen Firmen/Gewerke für ihre eigenen Tätigkeiten.

    Ein SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und koordiniert die einzelnen Gwerke untereinander. Das entbindet aber nicht die einzelnen Firmen/Gewerke von der Erstellung einer Gbu. Der SiGeKo wird vom Bauherrn beauftragt.

    Gruß Michael

  • Ergänzung: Wenn die Baumaßnahmen auch in eueren Betriebsablauf eingreifen, dann habt ihr natürlich auch für eueren Bereich ein Gbu zu erstellen.

    Ob ein SiGeKO erforderlich ist kann ich von hier aus nicht sagen. Vom "Gefühl" her würde ich sagen "ja"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo damy,

    wenn ich es richtig verstehe dann geht um beauftragte firmen! Claudi's Fa. ist der Bauherr!

    Hallo Claudi,

    mal anders gefragt, habt ihr einen sigeko? Solch ein bau sollte bereits in der planungsphase mit diesen ganzen fragen eigentlich geklärt sein.

    Gehen wir die sachen an:
    zunächst schauen wir uns das ArbSchG § 4, §5, und §6 an. Demnach ist es eindeutig wer die GB zu schreiben hat und wer verantwortlich ist, der arbeitgeber!
    In der BaustellV §3 heißt es;

    Wie soll der SiGeKo jetzt einen plan machen wenn er die gefährdungen der dort ausgeführten arbeiten nicht kennt?
    Du solltest dir auch die RAB 10, 30 und 33 einmal durchlesen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo claudi.
    Der Bauherr ist hauptverantwortlich für seine Baustelle und somit in der Verantwortung. Dieser Verantwortung kann er allein schon dadurch nachkommen, wenn er von den einzelnen Firmen eine Gefährdungsbeurteilung einfordert. Wie in einem Betrieb. Da macht ja auch der Fachmann vor Ort die GB und nicht der Geschäftsführer selbst, oder?
    Also. Hast Du eine Fa. auf Deinem Gelände wird ihr aufelegt die Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Damit kann sich der Bauherr absichern und kommt seiner Kontrollpflicht nach. Wie eben durch einen Kollegen schon angesprochen, kann der Bauherr das garnicht selbst erledigen.
    Schönes Bild. Mutig aber dumm.

    Zitat von Dir:
    Nun habe ich die Baufirma gebeten mir eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen und habe die Aussage erhalten das der Bauherr (also wir) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen haben (bei Größeren Baustellen Sikeko).

    Leider höre ich solche Aussagen immer öfter aber der Unternehmer selbst ist für seine MA verantwortlich. Ein SiGeKo (sagt ja auch schon der Begriff: Koordinator) koordiniert die Gewerke untereinander. Er ist nicht für die GB verantwortlich. Zudem würde ich das Unternehmen auch mal fragen, wo denn die Betreibsanweisungen zu den GBn sind.

    Wenn der Unternehmer seine MA ohne Absturzsicherung im absturzgefährdeten Bereich arbeiten lässt ist übrigens Gefahr in Verzug. Sehr schönes Bild übrigens. Darf ich das in meiner Sammlung einpflegen? ;) Nur mal so nebenbei. Und was darfst musst Du bei Gefahr in Verzug im Namen des Bauherrn machen? Arbeit einstellen, sofort! Dann machen die schnell dicke Backen und wenn der Unternehmer noch ein bisschen beratungsresistent dazu ist, dann frag ihn mal ob er den Zuständigen der BG kennenlernen möchte. Du könntest da ein Treffen arangieren ... ;)
    Ginge auch kurzfristig ;)
    Noch so nebenbei: Sind die Maschinen und Geräte nach BGV A3 geprüft? Auf Baustellen alle 3 Monate ... Du kannst bei solchen Unternehmen sehr schnell, sehr viel finden und kannst denen sehr schnell Probleme bereiten, wenn sie nicht wollen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Noch einen Nachschlag.
    Mal fragen, ob der Unternehmer des Lesens mächtig ist und ob er die Abkürzung StGB kennt. Da schau mal in die Paragraphen 221 bis 228. Dann weiß er gleich nach welchen gesetzlichen Grundlagen er sich strafbar macht und ich glaube nicht das Euer Geschäftsführer es zulässt, dass Straftaten auf Eurem Firmengelände stattfinden, oder? Nach diesen gesetzl. Grundlagen bekommt übrigens auch der Bauherr einen gedrückt. Kommen bei einer Anklage noch ein paar mehr dazu. Dieses sind aber die Kernparagraphen. Neben den Regeln der BG (UVVen).

    Gruß

    Jens

    Übrigens. Ich zieh mir grade meine PSA gegen Absturz an. Ich muss nämlich gleich in so einen Bereich. Der is aber noch a paar Meter höher ;)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo claudi.
    Schreib mal bitte eine Rückmeldung, wie Ihr jetzt verfahren seid. Ob der Unternehmer sich einsichtig gezeigt hat, was ja zu bevorzugen ist, oder ob Ihr die Holzhammermethode anwenden musstet. Ich habe es selber schon des öfteren erlebt, dass sogar Unternehmen durch den Bauherrn Baustellenverbot bekommen haben, wenn sie sich nicht an die Arbeitssicherheit und an seine Anweisungen gehalten haben. Bei großen Firmen oder Konzernen, wie die großen Energieversorger, geht es dann sogar noch weiter. Da bekommen solche Firmen keine Aufträge mehr von denen und das kann mal richtig weh tun.

    Gruß

    Jens

    PS: "red bull verleiht Flügel" ist leider auch nur ein Spruch aus der Werbung und ist nicht als gleichwertige Alternative zu einer effektiven Absturzsicherung zu sehen ;)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Noch so nebenbei: Sind die Maschinen und Geräte nach BGV A3 geprüft? Auf Baustellen alle 3 Monate ... Du kannst bei solchen Unternehmen sehr schnell, sehr viel finden und kannst denen sehr schnell Probleme bereiten, wenn sie nicht wollen.

    Gruß

    Jens

    Sorry, aber es ist utopisch :rolleyes: . Keine überprüft die Maschinen und Geräten auf Baustellen ..alle 3 Monate und oft die Prüfungen werden nach eine Fehlerquote errechnen, wird eine Fehlerquote weniger als 2 %, kann die Prüffrist verlängert werden bis zu 6 Monate, was realistisch ist. :rolleyes:

    Achte auf Deine Gedanken! Sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Chinesische Weisheit

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  • Hallo liebe Gemeinde

    habe heute die Aussage erhalten Gefährdungsbeurteilung kommt von Bauhern

    Geschichte: Wie bauen bei uns in der Firma an und haben eine Baufirma beauftragt den Rohbau zu erstellen. Bei höhergelegter Arbeit (Gerüst noch nicht weiter hochgezogen) sind bei Eisenflecht arbeiten die Arbeiter ohne ersichtlichen Absturzschutz ausgeführt wurden. Nun habe ich die Baufirma gebeten mir eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen und habe die Aussage erhalten das der Bauherr (also wir) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen haben (bei Größeren Baustellen Sikeko).

    Meine Meinung muss die Baufirma für die Arbeiten eine Gefährdungsanalyse erstellen und nicht wir

    Nun möchte ich mal eure Meinung dazu hören und bedanke mich schon mal bei euch


    Sehe gerade das Bild, es ist ein deutlich "Gefahr im Verzug". Unter solchen Umständen, darf man nicht weiter arbeiten.
    Die GBU muss von beide Seiten erstellt werden.

    Achte auf Deine Gedanken! Sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Chinesische Weisheit