mobiler Portalkran

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  • Hallo,

    wir haben bei den Kundenanlagen Portalkräne im Einsatz um Motoren ein/auszubauen.

    Für die Nutzung dieser Portalkräne, braucht man dazu:

    1) Unterweisung?

    2) Beauftragung?

    3) PSA?

    Bisher haben wir nichts, ich ging aus von 1)-3)! Die Aussage die ich intern bekam, die Kollegen haben vor Ort die Bedienungsanleitung ... :S

    Was muss man alles einhalten bei Portalkränen?

    vielen Dank für Eure Unterstützung, Grüße Anita

    :023: Grüße Anita

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  • Hallo Anita.
    Von welcher Größe reden wir denn hier? Sind die motorgetrieben (Maschine) oder sind die kraftbetrieben?
    Unterweisung in das Gerät/ Maschine ist grundsätzlich Pflicht vor Aufnahme der Tätigkeit. Somit Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung gem. ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und § 6 Dokumentation
    Hast Du einen Kran im Sinne der BGV D6 muss der Bediener eine schriftliche Beauftragung besitzen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Etwas was möglicherweise Bedeutung haben könnte:

    Seil- und Kettenzüge sowie Kranhubwerke werden entsprechend ihrer geplanten
    Betriebsweise in Triebwerkgruppen nach Laufzeiten und Lastkollektiven
    eingestuft und nach den daraus sich ergebenden Beanspruchungen dimensioniert
    (DIN 15 020; ISO 4301/1; FEM 1.001; FEM 9.511).


    Sie sind für eine begrenzte Nutzungsdauer
    ausgelegt.


    Entnommen und gekürzt aus einem Prospekt der Fa. Hebezone

    Einmal editiert, zuletzt von Flügelschraube (9. August 2012 um 13:17) aus folgendem Grund: Leider tauchte in der Endgültigen Ansicht Globetrotter als Quelle auf. Versuch den Fehler zu beseitigen.