Regale - neverending Story

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  • Ja. Ich bin mal wieder am Regalthema.
    Ja. Ich habe das Forum durchsucht.

    Ich hab in einer Lackierhalle ein Schwerlastregal stehen. Aus dem Bestand. Es hat KEINE Kennzeichnung. Darin werden ultraleichte Automobilbauteile gelagert. (Carbonmotorhauben etc.)
    Die sind sperrig, aber SEHR leicht ca. 7-8 kg. Maximal 2 Bauteile pro Fach.

    In der BGR 234 steht aber drin, "An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg....".... "Die Fachlast ist diejenige Last, die von einer Regalseite aus in ein Fach
    eingebracht werden kann."

    Wenn ich jetzt das Regal mit einem großen roten Schild versehe, vo ich die Fachlast auf 100kg festlege, und das in der Gefährdungsbeurteilung so definiere, und das Regal per GB einer Arbeitstäglichen Sicht-Kontrolle unterwerfe, müsste das doch ok sein, oder? Was haltet ihr davon?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Tach Mike.
    Wenn Du wirklich gar nichts bekommst würde ich trotzdem nicht einfach 100kg dranschreiben. Ich würde min. die Traglast von 100kg im Praxisversuch testen. Das Regal entsprechen pro Fach dann auch mit 100kg belasten. Einfach dranschreiben würde ich es nicht. Ähnlich wie bei Absturzsicherungen. Da kannst Du unter bestimmten Umständen die Tragfähigkeit mit Praxisversuchen testen. Ein Schätzen würde ich in dem Fall sein lassen, wäre mir zu heiß.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin,

    ich würde pragmatisch rangehen. Schild an das Regal "nur für die leichten Teile" + Bild + Artikelnummer und das wars.

    Hierüber Gefährdungsbeurteilung, Aufführen was passiert wenn "Fremdbenutzung", dies mit Risiko/ Wahrscheinlichkeit bewerten, dann abschätzen ob Handlungsbedarf vorhanden ist.....

    Gruß

    QUASI

  • Was ich vergaß zu erwähnen....

    Natürlich werde ich es vorher testen.

    Ich hab gedacht, ich nehm ein 200kg Gewicht, mach den Versuch über 2 Tage und nehm es dann wieder raus. Dann Schild drauf "100kg" und dann GB und gut ist....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Was ich vergaß zu erwähnen....

    Natürlich werde ich es vorher testen.

    Ich hab gedacht, ich nehm ein 200kg Gewicht, mach den Versuch über 2 Tage und nehm es dann wieder raus. Dann Schild drauf "100kg" und dann GB und gut ist....


    Hallo Mike,

    du bist auf dem richtigen Weg. Dokumentiere deine Testaktion: Fotos, Zeugen, Zeiten, etc. Die erlaubten "Durchbiegungen" und Hinweise zum Anfahrschutz findest du in der DIN EN 15635. Da diese kein Normalsterblicher hat: Steht auch alles in der BGR 234.

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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