Ja. Ich bin mal wieder am Regalthema.
Ja. Ich habe das Forum durchsucht.
Ich hab in einer Lackierhalle ein Schwerlastregal stehen. Aus dem Bestand. Es hat KEINE Kennzeichnung. Darin werden ultraleichte Automobilbauteile gelagert. (Carbonmotorhauben etc.)
Die sind sperrig, aber SEHR leicht ca. 7-8 kg. Maximal 2 Bauteile pro Fach.
In der BGR 234 steht aber drin, "An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg....".... "Die Fachlast ist diejenige Last, die von einer Regalseite aus in ein Fach
eingebracht werden kann."
Wenn ich jetzt das Regal mit einem großen roten Schild versehe, vo ich die Fachlast auf 100kg festlege, und das in der Gefährdungsbeurteilung so definiere, und das Regal per GB einer Arbeitstäglichen Sicht-Kontrolle unterwerfe, müsste das doch ok sein, oder? Was haltet ihr davon?