Ab wann einen ASA bilden?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Sehr geehrte Experten,
    ich habe eine Frage zur Bildung eines ASA. Nach ASiG ist der ASA ab 20 beschäftigte vorgeschrieben. Zählen zu diesen auch die Beschäftigten, die nur zu der Betriebsstätte kommen, weil sie im Außendienst tätig sind.
    Für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zählen auch nur die Beschäftigten die durchschnittlich vor Ort sind. Deshalb frage ich mich nun, wie die Beschäftigtenzahl nach ASiG ermittelt wird. Ich hoffe, dass ich hier Antwort auf meine Frage bekommen.
    Danke schon mal vorab.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • ANZEIGE
  • Tach.
    Du hast Deine Frage bereits selbst beantwortet:
    Zitat von Dir:
    Nach ASiG ist der ASA ab 20 beschäftigte vorgeschrieben.
    Da steht nix über Außendienst, oder? 20 Beschäftigte ist Fakt. Weil auch MA im Außendienst Probleme haben können, die den Unternehmer angehen was den Arbeitsschutz betrifft (z. B. Firmenfahrzeuge, Werkzeug, Probleme beim Kunden/ Auftraggeber, etc). Der SiBe ist erstmal für den Bereich zuständig, den er betreut. Also vor Ort ist. Weil da ist er für die vor Ort tätigen MA der erste Ansprechpartner.
    Bist Du mit der Erlärung zufrienden oder möchtest Du mehr Infos haben?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ... Für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zählen auch nur die Beschäftigten die durchschnittlich vor Ort sind.

    Wo hast Du das mit "vor Ort" her??
    Soweit ich weiß, ist die Anzahl der Beschäftigten entscheidend, die bei einem Unternehmen mit eigener Gesellschaftsform bei der zuständigen BG gemeldet sind.

    Zitat

    ... ASA ab 20 beschäftigte vorgeschrieben. Zählen zu diesen auch die Beschäftigten, die nur zu der Betriebsstätte kommen, weil sie im Außendienst tätig sind.

    Ja. Es gleichgültig, wer alles am Stammsitz des Unternehmes ist und wer Außendienst macht,
    sofern das fragliche Unternehmen als solches mit den Beschäftigten bei der BG gemeldet ist.
    Etwas anders stellt es sich dar, wenn der Außendienst freiberuflich tätig ist ... dann ist der jeweilige Außendienster für sich selbst verantwortlich.

    Zitat

    Deshalb frage ich mich nun, wie die Beschäftigtenzahl nach ASiG ermittelt wird.

    1. Ich würde die Personalabteilung fragen, wieviele Mitarbeiter bei der BG gemeldet sind. Die Zahl entscheidet dann.
    Oder
    2. Wenn bereits ein Sicherheitsbeauftragter bestellt ist, dann ist auch der ASA einzusetzen.
    :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Wo hast Du das mit "vor Ort" her??

    Ich habe §22 SGB VII mit den Begriff "regelmäßig beschäftigt" so interpretiert, zumal die Sicherheitsbeauftragten für einzelne Bereiche zuständig sind.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator