Taillengurt/Hüftgurt im Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne?

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  • Hallo zusammen,


    kann ich statt eines Auffanggurtes auch einen Hüftgürtel/Taillengurt zur Sicherung im Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne verwenden? Da das System sowieso als Rückhaltesystem wirken soll, müsste dies doch eigentlich zulässig sein, oder?

    Bei unseren Mitarbeiter wäre eine Verwendung eines Gürtels mit einer höheren Trageakzeptanz verbunden.

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  • Tach Tim.
    Hast Du daran ein einkürzbars Verbindungsmittel? Kannst Du sicherstellen, dass der Hüftgurt, ohne Brustgurte die Person im Korb hält, wenn der Hüftgurt nicht richtig stramm geschlossen ist? Ich sehe das Problem darin, dass ein Hüftgurt alleine fest zugezogen werden muss, damit er wirksam wäre. Das führt zwangsläufig dazu, dass er dadurch unbequem wird und in Folge dessen nicht mehr fest zu gezogen wird. Dadurch, dass Du keinen Brustgurt hast, besteht wieder darum die Gefahr, dass der Hüftgurt alleine keine oder nur geringfügige Wirkung mehr hat. Weiter ist ein Hüftgurt alleine nicht als PSA gegen Absturz zu verwenden. Die BGn fordern aber direkt eine PSA gegen Absturz. Somit hat sich die Verwendung erübrigt. Ich sage also: Nein, darf nicht. 1. entspricht es nicht der Definition der BGn, 2. ist die Gefahr zu groß, dass er seinen Zweck nicht erfüllen kann.
    Übrigens. Wenn Du in die Gebrauchsanleitungen der Verbindungsmittel schaust, wirst Du nur die Angaben finden, dass dieses mit einem bestimmten Gurt nach einer bestimmten EN-Norm zu verwenden ist z. B. EN 358/ EN 361. Alles andere ist unzulässig und das ist unbedingt zu beachten.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo DJ-Tim,

    was ist eigentlich das Problem? Es besteht die Gefahr , ganz besonders bei Teleskophubbühnen, das die Leute herausgeschleudert werden!
    Die Aufgabe ist also "Es soll verhindert werden das die Leute herausgeschleudert werden".Dies ist eine klassische Halteaufgabe.

    Für Halteaufgaben können Haltegurte nach DIN EN 358 verwendet werden! Selbstverständlich muss das Verbindungsmittel so kurz sein, dass die Personen nicht herausgeschleudert werden können, ansonsten bräuchte ich einen Auffanggurt und habe meine Aufgabe nicht gelöst.

    Das Haltegurte nicht richtig angelegt werden ist kein Argument gegen Sie, denn ich sehe auch sehr selten Auffanggurte die richtig angelegt werden. Hier Hilft nur üben, üben, üben, üben,.... :004: !
    Wenn du dadurch mehr akzeptanz erreicht und tatsächlich die Gurte auch getragen werden, na dann hast Du doch das Sicherheitsniveau erhöht. Chapeau!

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hey DJ-Tim.
    Wie gesagt. Versuch Dir aus den Vorschriften und Informationen der BGn mal etwas abzuleiten. Kommt ja auch auf die Verwendung an und natürlich auf die Akzeptanz. Hast Du einen größeren Arbeitskorb, bei dem das Verbindungsmittel verlängert werden muss und dann wieder eingekürzt werden muss, würde ich grundsätzlich einen Auffanggurt als Rückhaltesystem verwenden. Ich persönlich bin kein Freund von reinen Hüftgurten. Ich finde die Auffanggurte, sofern sie denn einer entsprechenden Qualität und Bauform entsprechen, wie z. B. mit öffenbaren Beinschlaufen, als angenehmer als einen "Nur-Hüftgurt" Ich pers. würde in den Hubsteigern nicht mal einen Nur-Sitzgurt verwenden. Er wäre mir zu gefährlich. Aber das musst Du auch in Deiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Hast Du z. B. nur den Einsatz in Hallen oder verwendest Du die Hubsteiger auf einer Baustelle? Da ist dann eher mit unebenen Untergrund zu rechnen und die Leute arbeiten anders. Vllt ist sogar ein Ausstieg/ Überstieg aus dem Korb notwendig (was zwar grundsätzlich verboten ist aber die BGn inzwischen selber aufgrund der Aussagen einer int. Expertenkomission prüfen)
    Wir verwenden grundsätzlich PSAgA (Auffanggurt mit zusätzlich seitlichen Halteösen + einkürzbarem Verbindungsmittel). Diese Sätze sind bei uns personenbezogen und können, je nach Anwendung jederzeit zusätzlich mit einem Falldämpfenden Verbindungsmittel kombiniert werden. Somit habe ich grade bei Montage in der Höhe eine größere Flexibilität und auch Sicherheit.
    Kannste mal Fotos von Deinen Körben und dem Rückhaltegurt einstellen? Ein reiner Hüftgurt ist meiner Ansicht nach nicht Stand der Technik.

    kuddel: Natürlich ist üben notwendig, grade bei diesen Systemen und zwar bei ALLLEN.

    Und hier noch etwas zum Schauen:

    http://www.mewp-info.de/

    Das ist zur Zeit aktuell und Stand der Technik. Sind auch Videos der Versuche bei.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Danke für die Infos. Ich tendiere eigentlich auch eher zu einem Auffanggurt. Ich wollte mir nur einmal weitere Meinungen einholen. Bin eigentlich auch kein Fan von Hüftgurten. Wir benutzen lediglich eine Scherenbühne (Arbeitshöhe 10 m) und eine Gelenkteleskopbühne (Arbeitshöhe 10 m). Ich denke ich werde Höhensicherungsgeräte und Auffanggurte bestellen.

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    • Offizieller Beitrag

    ... Ich denke ich werde Höhensicherungsgeräte und Auffanggurte bestellen.


    hallo DJ-Tim

    "höhensicherungsgeräte" im arbeitskorb ?( da hätte ich aber arge bedenken, ob die bei einem durch den katapulteffekt ins schwingen geratenen arbeitskorb auch bestimmungsgemäß funktionieren. Wenn das höhensicherungsgerät bei dem schwingen ständig be- und dann wieder entlastete wird, wird der seilauszug immer länger.

    Ich tendieren auch zu kuddels meinung und verwende ein "Rückhaltesystem" mittels haltegurt. Damit halte ich den benutzer vom auf- und übersteigen am korb ab und verhindere bei einem schwingenden korb, das herausschleudern aus dem korb. Ein auffanggurt verhindert vielleicht das aufschlagen auf den erdboden, aber man pendelt an dem korb hängend und kann überall anschlagen, was in der nähe ist.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Moin.
    peter:
    Er mein speziell für Hubarbeitsbühnen und Arbeitskörbe zugelassene Höhensicherunggeräte.
    Schau mal in den Beitrag Nr.4, da ist ein Link drin.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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