Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo liebe Gemeinde

    wer muss die gefährdungsanalye für Baustell erstell bzw. ausfüllen. Projéktleiter oder SIFA. Ich bin der Meinung dass das der Projektleiter zu tun hat, weil er doch auch die Verantwortung für die Mitarbeiter hat. Die SIFA ist doch beraten tätig. Sie kann denn Projektleiter bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Gefährdungsanalyse sollte doch unterschrieben werden.

    Ich hoffe ihr könnt mir einiges dazu sagen

    Gruß Claudi

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  • ... wer muss die gefährdungsanalye für Baustell erstell bzw. ausfüllen. Projéktleiter oder SIFA.

    1. der Unternehmer
    2. Führungskräfte mit Personalverantwortung
    3. Personen, die schriftlich Unternehmerpflichten übertragen bekommen haben.

    Wenn diese drei Punkte für die SiFa nicht zutrifft, ist sie für die GefB nicht verantwortlich (und muss nur als Beteiligte unterschreiben)- aber es ist ihre Aufgabe, qualifiziert mitzuarbeiten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Chef (Arbeitgeber).

    Er kann die theoretische Erstellung aber an eine "Befähigte Person" delegieren.

    Wer wenn nicht die Sifa könnte das sein?
    Der Projektleiter liefert den Input, aber als Sifa ist man ja dann für die Beurteilung und das Festlegen der Schutzmaßnahmen geradezu prädestiniert.

    Unterschreiben sollte aber auch der Chef, da er letztlich für den Arbeitsschutz und auch die Gefährdungsbeurteilung haftbar bleibt.
    Auch um eine stichprobenartige Wirksamkeitskontrolle wird er als oberster "Adressat" im Arbeitsschutz nicht herumkommen.

  • Moin.
    Ich möchte aber bitte zu Bedenken geben, dass wenn Ihr die Gefähdungsbeurteilung und ggf. die Betriebsanweisung erstellt, schnell mit in die Haftung geraten könnt. Es MUSS klar sein, schriftlich festgehalten, über Auftrag, Bestellung etc., dass die Unterlagen, die ihr erstellt immer nur VORSCHLÄGE und ENTWÜRFE sind, also Beratung mit einer Erstellung dieser. Das muss auch dem Unternehmer klar sein. Das entbindet ihn nicht von der Prüfung und Haftung bevor er diese erlässt/ in Kraft setzt. Siehe mein Thema:

    [News] "Fachkraft für Arbeitssicherheit sagt im Prozess gegen Chef einer Stromberger Großbäckerei aus"

    Dann wird da schnell etwas umgestrickt und ihr seid schneller mit drin, als Ihr glaubt.
    Siehe Aussage am Ende des Berichts. Da wirds dann schnell anders ausgelegt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)