Anordnung von Arbeitsplätzen

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  • Guten Morgen zusammen, beim letzten internen Audit überraschte mich unser Betriebsarzt mit folgender Feststellung: In der letzten Begehung hat der Betriebsarzt festgestellt, dass hinter der Stühlen der Mitarbeiter in der Anlagenbuchhaltung nicht genug Platz ist. Da die Mitarbeiter aber unbedingt genau so weiterarbeiten und sitzen bleiben wollen, frage ich mich, ob sie das dürfen? Die Bildschirmarbeitsplätze sind richtig angeordnet. Eine vergrößerung des Arbeitsbereichs wäre nur durch das Umsetzen der MA bzw. durch aufwendige Umbauarbeiten (herausbrechen von Wänden etc.) möglich. Wie ist eure Meinung dazu. Ein zufriedener Mitarbeiter ist doch auch was Wert, oder. Schöne Grüße

    energy

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  • Hi energy,

    hat der Betriebsarzt das "nicht genügend Platz" definiert?

    Wenn die Mitarbeiter mit ihrem Arbeitsplatz glücklich sind so wie er ist dann lass es bloß so. Wenn sie allerdings aus den vorhandenen Möglichkeiten einfach nur das für sie Beste gemacht haben und es wirklich sehr eng ist solltet ihr über einen Umbau nachdenken. Dasselbe gilt natürlich auch wenn Flucht- und Rettungswege nur eingeschränkt nutzbar sind.

    Vielleicht kannst du ein wenig genauer beschreiben wie die Arbeitsplätze gestaltet sind oder ein Foto einstellen.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo energy.
    Die Betreibsärztin hat ja bemängelt, dass da nicht genug Platz ist, ok. Die Mitarbeiter wollen es so lassen. Hast Du die MA schon einmal gefragt warum sie es so belassen wollen? Ist es aufgrund der Arbeitsabläufe oder aufgrund des sozialen Kontakts? Wenn die damit zufrieden sind und nichts dagegen spricht, wie die schon angesprochenen Flucht- und Rettungswege, würde ich dem Vorschlag meines Vorredners zustimmen. Aber nur bedingt. Wenn das Team, was da zusammensitzt so damit zufrieden ist, ist das eine Sache. Kommt jedoch jemand neues dazu ... Dann muss dieser erstmal befragt werden etc. Ich würde mich mit der Ärztin und den MAn mal zusammensetzen und eine gemeinsame Lösung ausarbeiten, die nicht sofort umgesetzt wird aber auf längere Sicht. Alles schön schriftlich festhalten. Falls es da mal bei einer Begehung Mängel in diesem Bereich gibt, bist Du dann fein raus, weil das Problem erkannt ist, mit den MAn besprochen wurde und ein Fazit mit Lösung ausgearbeitet wurde. Und der Unternehmer kann damit auch zufrieden sein. Dann ist beiden Seiten geholfen,denke ich.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mich in meiner Meinung noch mal bestätigt. Ja, der Betriebsarzt hat "nicht genügend Platz" definiert. Die MA sind dort glücklich und Flucht und Rettungswege werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.

    energy

  • Hallo

    nicht immer ist das, was die MA als gut empfinden auch tatsächlich gut, siehe Anhang. Der Mitarbeiter fand das völlig ok.

    In der BGI 650 steht:

    Zitat

    An jedem Arbeitsplatz soll die freie unverstellte Bewegungsfläche mindestens 1,5 m² betragen. Sie soll an keiner Stelle weniger als 1,0 m tief sein. Hieraus ergibt sich eine Benutzerfläche mit einer Tiefe von 1000 mm. Diese Benutzerfläche benötigen die Beschäftigten am Arbeitsplatz, um unterschiedliche Körperhaltungen einnehmen und dynamisch sitzen zu können.

    Und genau da hapert es bei den meisten Beschäftigten. Da heißt es immer: ich sitze schön gerade am Stuhl, ich arbeite am PC und sitze ruhig, ich lehne mich nicht nach hinten, die frei schwingende Rückenlehne finde ich nervig......
    Soll ich da als SiFa die Augen zu machen und sagen: Ok, wenn du damit glücklich bist?
    Oder sollte ich lieber beraten und den MA die Bewegungsfreiheit am AP ermöglichen?

    Also: vernünftig abwägen, ob die betroffenen MA wirklich an ihrem AP zufrieden sein können oder einfach nur nach dem Motto gehen: Das haben wir schon immer so gemacht (sprich: sie es einfach nicht besser wissen).

    Achja: und nicht vergessen: ggf. ist hinter den Stühlen (wenn die Tische in 4-er Blocks o.ä. aufgestellt sind) ja auch noch ein Zugang zum hinteren AP erforderlich. Dieser Zugang wird gerne unterschlagen.

    LG A

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  • Hallo miteinander

    Und genau da hapert es bei den meisten Beschäftigten. Da heißt es immer: ich sitze schön gerade am Stuhl, ich arbeite am PC und sitze ruhig, ich lehne mich nicht nach hinten, die frei schwingende Rückenlehne finde ich nervig......
    Soll ich da als SiFa die Augen zu machen und sagen: Ok, wenn du damit glücklich bist?
    Oder sollte ich lieber beraten und den MA die Bewegungsfreiheit am AP ermöglichen?

    Also: vernünftig abwägen, ob die betroffenen MA wirklich an ihrem AP zufrieden sein können oder einfach nur nach dem Motto gehen: Das haben wir schon immer so gemacht (sprich: sie es einfach nicht besser wissen).

    Das waren die Gründe warum ich danach fragte was der Betriebsarzt denn unter zu "wenig" Platz versteht.
    So wie es auf dem Foto aussieht geht es halt nicht, auch wenn der MA erstmal zufrieden ist.

    Schönen Abend allerseits
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016