Gebäudeumbau / Büroumbau

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  • Hallo zusammen

    Bei uns wird ein Umbau des Bürogebäudes geplant. Hierbei sollen in diesem Gebäudeteil (direkt an der Produktionshalle) einige Zwischenwände entfernt werden bzw umgesetzt werden um eine Art Großraumbüro zu erhalten.
    Bei der Planung und Durchführung möchte ich zumindest (auch wenn diese nicht beachtet werden) auf Vorschriften hinweisen.
    Es wäre schön wenn Vorschriften / Vorgaben die zu beachten sind hier aufgeführt werden.
    zB.: Ist eine Baugenehmigung pflicht, oder reicht eine Statikberechnung?
    Flucht und Rettungspläne müßten schonmal neu gezeichnet und gemeldet werden
    Teilweise gibt es eine BMZ - muß der Umbau mit angeschlossen werden?
    Die elektrotechnischen Arbeiten von unserer Elektrofachkraft abzunehmen oder reicht ein E-Check vom Installateur?
    Am Ende steht wieder die Gefährdungsbeurteilung.

    Schonmal Danke für Eure Mitarbeit

    Gruß
    MST

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  • Hallo MST,

    zunächst einmal gilt die örtliche Bauordnung und Bauvorlagenverordnung. Dann die Arbstättv mit den Arbeitsstättenrichtlinien und technichen regeln für Arbeitsstätten. Dann müsst Ihr klären welche Forderungen der Baustellenvorrdnung ihr beachten müsst. Für das Büro selber die BGI 5050 und BGI 5128 heranziehen.

    viele Grüße

    kuddel

  • Hallo MST.
    Dringend mit der Bauordnungsbehörde und Eurem Sachversicherer wegen Vertragsanpassung in Verbindung setzen. Ihr benötigt min. ein neues oder umgeplantes Brandschutzkonzept, weil sich hier die Nutzung eines Gebäudeteils ändert und Ihr min. eine (vereinfachte) Baugenehmigung benötigt. Du kommst aus NDS. Ich kenn da die Bauvorschriften nicht genau. Im Brandschutzkonzept wird dann auch auf die Rettungsweglängen geachtet, da die für ein Büro anders sind, als für eine Produktionshalle (z. B. Berücksichtigung der Hallenhöhe, etc.) Ggf. müssen zusätzliche Rettungswege in sichere Bereiche eingeplant und angelegt werden. Es werden Wände versetzt und die BMA wird auch geändert => Brandschutzkonzept! PFLICHT! Zumindest in NRW.
    Elektrik würde ich als neuen Anlagenteil betrachten, da es keine "einfache" Erweiterung ist (ist ja nicht nur eine kleine Steckdose, die da gesetzt wird ;) )
    Deswegen die große Abnahme mit allen Prüfungen (BGV A3).
    Also. Kurz:
    Kontakt mit Bauordnungsbehörde und Sachversicherer aufnehmen, Brandschutzkonzept umplanen oder neu erstellen lassen weil das dann ggf. auch in die Bauvorlage mit reinkommt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)