Fahrauftrag für Fremdfirmen auf unserem Gelände

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  • Hallo zusammen,

    nach der kurzen Vorstellung, hätte ich auch schon mal die erste Frage an die "Wissenden".

    In unserer Firma sind zur Zeit größere Reparaturen im Gange.

    Das bedeutet auch, daß einige Gabelstapler von Fremdfirmen, mit dem Personal dieser Fremdfirmen, auf unserem Gelände unterwegs sind. Das diese Kollegen einen Fahrausweis besitzen, setze ich mal vorraus.

    Aber wie sieht das mit dem Fahrauftrag aus?

    Liege ich richtig, daß auch diese Fahrer einen Fahrauftrag unserer Firmenleitung benötigen, um auf unserem Gelände fahren zu dürfen?

    Oder reicht ein Fahrauftrag der jeweiligen Fremdfirma, an den eigenen Fahrer, um in unserem Unternehmen einen Stapler fahren zu dürfen?.

    Da wir noch eine Begehung für die Zertifizierung nach OHSAS erwarten, möchte ich da kein Risiko eingehen.

    Es wäre klasse, wenn mich da mal jemand etwas aufschlauen könnte.

    Beste Grüße,

    Birne

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  • Hi birne,

    bitte checken: Fahrausweis und normaler Führerschein zeigen lassen und das dann kopieren, zusätzlich eine Unterweisung über Verkehr und alles Mögliche, was bei euch so üblich ist (Brandschutz, Fluchttüren, erste Hilfe, Toiletten, also den kompletten Kram den man auch mit den eigenen Leuten so macht), dann bekommen die Leutchen noch einen Fahrauftrag von euch (ist ja euer Gelände), abchecken was die sonst noch so machen (schweissen? = Erlaubnisschein) und und und.

    Ich kenne euren Ablauf nicht und die Firma auch nicht. Mache es wie bei den Babies: sie wissen nichts, müssen alles gesagt bekommen, müssen alles gezeigt bekommen und brauchen Kontrolle.

    Das wird schon.

    Habe ich etwas vergessen?
    Die lieben Mitstreiter werden schon etwas dazu schreiben.

    Schönes WE,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vom Prinzip ja ... aber der Fahrauftrag - sprich die Bestätigung, das der Betreffende das firmenfremde Flurförderzeug fahren darf?
    Das ist doch Sache der Fremdfirma.
    Ich muss den Arbeiter einer Fremdfirma auch nicht im Umgang mit Gehörschutz, Atemschutz und ähnlichen netten Sachen traktieren - das ist Sache der Fremdfirma.
    Anders sieht es aus, wenn der Fremdarbeiter meine eigenen Stapler fahren will (oder muss).

    Eine Einweisung in die Gepflogenheiten von Birne's Betrieb, ja, ist zwingend erforderlich, aber mehr (außer Kontrollen auf Einhaltung der einschlägigen Vorgaben) auch nicht.
    Nur diese Sachen sollten halt über eine schriftliche Vereinbarung geregelt sein (dafür gibt es den Fremdfimenkoordinator).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo S.O.,

    ja sehe ich im Prinzip genauso.

    Es scheint jedoch überhaupt keine Regelung vorhanden zu sein oder irgendetwas anderes.

    Bevor ich eine Erlaubnis für mein Gelände, meine Wege und Hallen gebe, möchte ich sehen, ob die betroffene Person etwas überhaupt darf, bzw. kann. Meine Leute stehen im Weg und die sollen genauso wieder nach Hause gehen, wie sie gekommen sind.

    Vor kurzen hatte ich solch einen Fall. Die entsprechende Baufirma hatte einen eigenen betriebsinternen Ausweis geschaffen. Der war so groß wie eine Scheckkarte, wie ein Safety-Pass, darauf waren neben persönlichen Daten (Bild, etc.) Unterweisungen zu sehen und Zertifikatbestätigungen. Also: Kranschein, gemacht am ........, Flurförder ................., Hebebühnen..................., usw. Absolut topp. Auf Nachfrage hat die Firma gesagt, dass diese Ausweise jedes halbe Jahr eingezogen werden und wieder aktualisiert werden. Die Größe kann jeder mitführen und im Geldbeutel lassen. Das war wirklich super.

    Wie dem auch sei, hier bei der Fragestellung fehlen für Aussenstehende noch viele Information für ein geaues Bild. Vielleicht kann birne ja noch ins Detail gehen?

    Der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hey Leute.

    @ Waldmann: So etwas gibts ja in der Art (nicht als Scheckkartenformat, sondern Heftchen) schon länger: Der Sicherheitspass. Wer SCC/ SCP hat kennt ihn. Ich halte den auch für sehr sinnvoll, weil einen Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderfahrzeugen hat keine Pflicht des Mitführens (es sei denn, dass es in der Vereinbarung anders geregelt ist).
    Ich habe hier auf meinem "kleinen" Baustellengelände einen Hauptunternehmer. Der verlangt, dass wir die schriftlichen Beauftragungen für Stapler, Kran, etc selber durchführen, da es unsere Mitarbeiter sind, wir die Nachweise haben und auch regelmäßig prüfen müssen. Liegt also ganz in unserer Verantwortung.
    Die angesprochene Grundunterweisung muss hier eh jeder machen, der das Gelände betreten möchte, ob Besucher oder Mitarbeiter. Diese ist z. B. auch in meinem Sicherheitspass eingetragen, genau wie meine ganzen Qualies, G-Untersuchungen, etc. Dafür ist das Ding echt gut, weil dieser hier eine Pflicht des Mitführens hat und ich kann sofort prüfen, was der MA benötigt oder wofür er die Berechtigung hat.
    Ich würde das der Fremdfirma überlassen und mir von denen nur schriftlich die Bestellungen als Kopie zukommen lassen. Damit bist Du fein raus. Je mehr Du ggf. in die Fremdfa. reindiktierst, desto mehr wirst Du auch in Verantwortung genommen und wir haben "weiß Gott" genug mit unseren eigenen Leuten zu tun, richtig?

    Gruß vonner Baustelle

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo zusammen,
    wir haben es letztendlich so gemacht, das es einen Fahrauftrag der Fremdfirma, und einen Fahrauftrag unserer Firma, für die einzelnen Fahrer gab.
    Eine Einweisung in die Gegebenheiten und Vorschriften unseres Werks bekommt jeder Mitarbeiter.
    Vielen Dank für eure Tips!
    Birne