Arbeitssicherheit und Datenschutz

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  • Hallo Zusammen,

    wie ist das in Bezug auf Arbeitssicherheit und Datenschutz der Mitarbeiter?

    Wir sind eine kleine Firma, bis vor kurzem war es normal dass mir die Namen der Mitarbeiter und die jeweiligen Geburtsdatum übermittelt worden sind. Damit ich z.B. Auswertung in Bezug auf den Arbeitsschutz fahren kann. Seit neuestem haben wir einen Datenschutzbeauftragten, dieser möchte nur das Geburtsjahr freigegeben.

    Ist es allgemein so richtig? Habe ich als Fachkraft ein Anrecht darauf das gesamte Geburtsdatum zu verwenden? Wenn ja, auf welches Gesetz bezieht sich das? Gibt es eine offizielle Quelle? Schließlich ist es sehr zum Nutzen des Mitarbeiters und nicht um ihn zu schädigen. Hintergrund ist: die eingesetzte Software kann nur das gesamte Geburtsdatum ^verwenden und unsere Erlaubnisscheine werden personalisiert mit dem Geburtsdatum ausgegeben. Sonst müsste ich hier eine andere Möglichkeit suchen. Das wäre ein erheblicher Aufwand wieder auf das manuelle Arbeiten umzusteigen.

    Vielen Dank im Voraus.

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  • Da ist der Datenschutzbeauftragte meiner Meinung nach deutlich über das Ziel hinausgeschossen.

    Überall da wo persönliche Daten erhoben werden (Wohnort, Geburtsdatum, Familienstand etc.) muss (sollte ^^) das Datenschutzgesetz strikt greifen und die Nachhaltigkeit regelmäßig festgestellt werden.
    Maßgebend für den Datenschutz ist, dass die Daten z. B. einer definierten Zugriffsregel (Benutzerkreis, Passwortschutz, Verschlüsselung etc.) unterliegen.
    Wenn Du in der prozessbeschreibenden Datenschutzerklärung entsprechend aufgenommen wirst, Deine Software die Voraussetzungen erfüllt und du Erst- und Folgeunterweisungen, sowie eventuelle Audits genießen darfst, dann steht dem garnichts im Wege.

    Warum Datenschutz nach Gesetz durch "Datenschutz-Light" (weglassen von 2 Zahlen) ersetzt werden soll kann ich nicht verstehen.

    Gruß
    Andreas

  • ... Damit ich z.B. Auswertung in Bezug auf den Arbeitsschutz fahren kann.


    Welche Auswertung benötigt das Geburtsdatum?

    ... Habe ich als Fachkraft ein Anrecht darauf das gesamte Geburtsdatum zu verwenden?


    Ich kann keine Notwendigkeit erkennen, die das Geburtsdatum rechtfertigen, daher sehe ich es so wie Dein Datenschutzbeauftragter.

    ... Hintergrund ist: die eingesetzte Software kann nur das gesamte Geburtsdatum ^verwenden und unsere Erlaubnisscheine werden personalisiert mit dem Geburtsdatum ausgegeben.


    Dann muss eben die Software entsprechend angepasst werden. In einem Kleinbetrieb ist es wenig wahrscheinlich, dass zwei namensgleiche Personen auch noch im gleichen Jahr geboren wurden. Somit halte ich die Einschränkung der Datensätze für gerechtfertigt.
    §3a BDSG gilt auch hier und das schreibt entsprechende "Datensparsamkeit" vor.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zum Beispiel wäre es einfacher zu wissen, ob Personen zwei mal unterwiesen werden müssten. (JSchG). Es ist ein Unterschied ob jemand am 1.1 geburtstag hat oder am 31.12.

    Wir haben Gefahrstoffe in manchen Bereichen, wo ich meines Wissens eine Beschäftigungsdokumentation aufbauen muss.

    Dann gebe ich bis jetzt die Zuteilungsscheine personalisiert mit Geburtsdatum raus. Klar kann ich die Personalausweisnummer nehmen, aber das find ich sry bescheuert. Also wenn man das Jahr hat dann ist es wohl auch egal ob man das ganze Datum hat.

    Auch bei der Beurteilung wo jemand arbeitet, zum Beispiel wenn er sie heben muss, ist es einfach einfacher im System nachzuschauen, wie alt er ist. Ein 55 jähriger würde ich net soviel heben lassen als ein 30 jähriger.

  • Dein DSB hat recht. Das genau Geburtsdatum geht Dich nichts an. Wenn Du es wirklich brauchst, versuch es über die schriftliche Einwilligung des Betroffenen. An Deiner Stelle würde ich das Geburstdatum auf den 31. Juli setzen. Solltest Du es in einem Fall wirklich genauer wissen müssen, frag den Betroffenen, ob er in der ersten oder zweiten Jahreshälfte Geburtstag hat. Bei "kritischen" Personen würde ich Unterweisungen/ Schulungen generell auf die zweite Jahreshälfte legen.

    Was das Heben anbelangt, auch ein 30 Jähriger kann schon als "Krüppel" rumlaufen, während sein 55-jähriger Kollege direkt nebenan das "blühenede Leben" ist. Das Alter sagt gar nichts aus.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Zum Beispiel wäre es einfacher zu wissen, ob Personen zwei mal unterwiesen werden müssten. (JSchG). Es ist ein Unterschied ob jemand am 1.1 geburtstag hat oder am 31.12.


    Was ist daran ein Problem, wenn jemand in dem Jahr in dem er volljährig wird, immer noch als minderjährig angesehen wird und dadurch 2 Unterweisungen erhält?

    Wir haben Gefahrstoffe in manchen Bereichen, wo ich meines Wissens eine Beschäftigungsdokumentation aufbauen muss.

    NAch BDSG sind Datensätze möglichst anonymisiert zu erstellen. => Gefahrstoffverzeichnis für den Bereich erfolgt ohne Personenbezug. In der Personalakte ist dann geführt in welchem Zeitraum welcher Beschäftigte in welchem Bereich tätig war. Bei Bedarf kann dann im Einzelfall ermittelt werden, ob ein Mitarbeiter mit einem Stoff Umgang hatte.

    Dann gebe ich bis jetzt die Zuteilungsscheine personalisiert mit Geburtsdatum raus. Klar kann ich die Personalausweisnummer nehmen,


    Warum soll da der Name und das Geburtsjahr nicht genügen. Meine Personalausweisnummer würdest Du nicht bekommen, da fehlt die Rechtsgrundlage. Alternativ könnte man ja einem Mitarbeiter auch eine eindeutige Personalnummer zuordnen, schon benötigt man für solche Zuteilungen nicht einmal mehr sein Geburtsjahr.

    Auch bei der Beurteilung wo jemand arbeitet, zum Beispiel wenn er sie heben muss, ist es einfach einfacher im System nachzuschauen, wie alt er ist. Ein 55 jähriger würde ich net soviel heben lassen als ein 30 jähriger.


    Für eine solche Unterscheidung genügt doch das Geburtsjahr vollkommen. Nur wenn man auch noch unterscheiden möchte, ob im Winter geborene weniger Fehltage haben als Sommerkinder, benötigt man mehr als das Geburtsjahr. Differenzierungen aufgrund des Alters stoßen schnell an die Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Frag mal beim öffentlichen Dienst nach, deren nach Alter gestaffelte Urlaubsregelung wurde gerichtlich gekippt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Allerseits

    In einem Punkt muss ich Saturas recht geben:
    Beim Umgang mit CMR-Stoffen muss das Unternehemen ein Kataster führen auf dem Alle Mitarbeiter namentlich benannt sind (hier gehts dann vor allem Dingen um BK-Fälle).
    Details zu den Anforderungen stehen im §14 Absatz 3, Satz 3 und 4 der GefStoffV.

    Die Frage ist natürlich. ob dieser Fall (CMR Stoffe Kat. 1a, 1b bzw. 1 und 2) bei Saturas zutrifft.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!


  • Die Frage ist natürlich. ob dieser Fall (CMR Stoffe Kat. 1a, 1b bzw. 1 und 2) bei Saturas zutrifft

    ja, trifft zu.

    Zweite Frage: Was ist eigendlich mit Stoffen die in Verdacht auf ...stehen? - Wie hab ich die eigendlich zu behandeln? Wie CMR?

  • ...Zweite Frage: Was ist eigendlich mit Stoffen die in Verdacht auf ...stehen? - Wie hab ich die eigendlich zu behandeln? Wie CMR?


    §14 Abs.3 fordert dies nur für CMR der Kategorie 1 und 2 nach EU RL 67/548 und somit nicht für die Verdachtsstoffe (Kategorie 3).
    Vorsicht, unter CLP ist dies somit Kategorie 1a und 1b, während Kategorie 2 (CLP) der Kategorie 3 (EU) entspricht.

    Unter Arbeitsschutzaspekten ist dies meiner Meinung nach wenig befriedigend. Wobei die Verteufelung von Kat. 1/2 Stoffen teilweise recht übertrieben ist. Mal sehen was das Risikoakzeptanzkonzept hier bringt, wahrscheinlich mal wieder nichts praktikables, wie ich fürchte.

    Da mit CMR in der Regel nur in abgetrennten Bereichen gearbeitet werden darf, kann dieser leicht im Gefahrstoffkataster so geführt werden und in der Personalakte ebenso. => Trennung der Datensätze, was der Anonymisierungsvorschrift des BDSG entspricht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • "und in der Personalakte ebenso"


    was muss da rein?

    Den Vorgang habe ich doch hier beschrieben:

    NAch BDSG sind Datensätze möglichst anonymisiert zu erstellen. => Gefahrstoffverzeichnis für den Bereich erfolgt ohne Personenbezug. In der Personalakte ist dann geführt in welchem Zeitraum welcher Beschäftigte in welchem Bereich tätig war.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi...

    eigentlich steht alles im Gesetz drin...
    Hier der kleine Auszug aus dem §14 der Gefahrstoffverordnung

    Zitat

    (3)
    Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass.....
    3.
    ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren,
    4.
    das Verzeichnis nach Nummer 3 mit allen Aktualisierungen 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird; bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses auszuhändigen und einen Nachweis hierüber wie Personalunterlagen aufzubewahren,

    Steht an für sich alles drin, was dazu wichtig ist...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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