Beiträge von Saturas

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    Zum Beispiel wäre es einfacher zu wissen, ob Personen zwei mal unterwiesen werden müssten. (JSchG). Es ist ein Unterschied ob jemand am 1.1 geburtstag hat oder am 31.12.

    Wir haben Gefahrstoffe in manchen Bereichen, wo ich meines Wissens eine Beschäftigungsdokumentation aufbauen muss.

    Dann gebe ich bis jetzt die Zuteilungsscheine personalisiert mit Geburtsdatum raus. Klar kann ich die Personalausweisnummer nehmen, aber das find ich sry bescheuert. Also wenn man das Jahr hat dann ist es wohl auch egal ob man das ganze Datum hat.

    Auch bei der Beurteilung wo jemand arbeitet, zum Beispiel wenn er sie heben muss, ist es einfach einfacher im System nachzuschauen, wie alt er ist. Ein 55 jähriger würde ich net soviel heben lassen als ein 30 jähriger.

    Hallo Zusammen,

    wie ist das in Bezug auf Arbeitssicherheit und Datenschutz der Mitarbeiter?

    Wir sind eine kleine Firma, bis vor kurzem war es normal dass mir die Namen der Mitarbeiter und die jeweiligen Geburtsdatum übermittelt worden sind. Damit ich z.B. Auswertung in Bezug auf den Arbeitsschutz fahren kann. Seit neuestem haben wir einen Datenschutzbeauftragten, dieser möchte nur das Geburtsjahr freigegeben.

    Ist es allgemein so richtig? Habe ich als Fachkraft ein Anrecht darauf das gesamte Geburtsdatum zu verwenden? Wenn ja, auf welches Gesetz bezieht sich das? Gibt es eine offizielle Quelle? Schließlich ist es sehr zum Nutzen des Mitarbeiters und nicht um ihn zu schädigen. Hintergrund ist: die eingesetzte Software kann nur das gesamte Geburtsdatum ^verwenden und unsere Erlaubnisscheine werden personalisiert mit dem Geburtsdatum ausgegeben. Sonst müsste ich hier eine andere Möglichkeit suchen. Das wäre ein erheblicher Aufwand wieder auf das manuelle Arbeiten umzusteigen.

    Vielen Dank im Voraus.