Hallo Sifas,
ich habe aus einem Audit die Abweichung auf dem Tisch, dass Leitern für Elektriker nur aus Isolierstoff (Holz, Kunststoff, Carbon) sein dürfen/sollen.
Bekannt ist mir dazu die BGI 694:
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Auch bei Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven (unter Spannung stehenden) Teilen elektrischer Anlagen, wo die Gefahr durch Einwirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen besteht, haben sich Kunststoffleitern bewährt. Die Gefahr einer Körperdurchströmung beim Berühren spannungsführender Teile kann durch Verwendung einer Kunststoffleiter vermindert werden.
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und die EN 61478: Arbeiten unter Spannung; Leitern aus isolierenden Material.
Wie ist bei euch die Praxis? Wie setzt ihr das um?
Bei uns kommt noch das Problem hinzu, dass wir einen explosionsgefährdeten Bereich haben. Dort dürfen nur Leitern eingesetzt werden, die leitfähig sind und an den Potentialausgleich angeschlossen sind.
Es wird wohl ein etwas höherer organisatorischer Aufwand, diese beiden Bereiche in der Leiterbenutzung strikt zu trennen.
Gruß, Niko.