Elektrikerleiter aus Isolierstoff?

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  • Hallo Sifas,

    ich habe aus einem Audit die Abweichung auf dem Tisch, dass Leitern für Elektriker nur aus Isolierstoff (Holz, Kunststoff, Carbon) sein dürfen/sollen.

    Bekannt ist mir dazu die BGI 694:
    ...
    Auch bei Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven (unter Spannung stehenden) Teilen elektrischer Anlagen, wo die Gefahr durch Einwirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen besteht, haben sich Kunststoffleitern bewährt. Die Gefahr einer Körperdurchströmung beim Berühren spannungsführender Teile kann durch Verwendung einer Kunststoffleiter vermindert werden.
    ...
    und die EN 61478: Arbeiten unter Spannung; Leitern aus isolierenden Material.

    Wie ist bei euch die Praxis? Wie setzt ihr das um?
    Bei uns kommt noch das Problem hinzu, dass wir einen explosionsgefährdeten Bereich haben. Dort dürfen nur Leitern eingesetzt werden, die leitfähig sind und an den Potentialausgleich angeschlossen sind.
    Es wird wohl ein etwas höherer organisatorischer Aufwand, diese beiden Bereiche in der Leiterbenutzung strikt zu trennen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo an die Elektriker-Sifas,

    welche Art Leitern verwendet ihr für welche Arbeit?

    Die Beanstandung ist vom Auditor mit Kategorie "M-1" bewertet. D.h. wir müssen umgehend für Abhilfe sorgen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Auf meiner letzten Baustelle die am Ende auch aus Explosionsgefährlichen Bereichen bestand wurde von den Elektrikern Holzleitern verwendet. Das Ableitfähig betrifft nämlich nur statische Aufladung. Bei Kunststoff kann das je nachdem schon der Fall sein dass sich der Statisch auflädt. Bei Holz gabs hierzu keine Bedenken.

  • Antwort aus der Rechtsberatung:

    Frage:

    Gibt es Vorschriften / Verbote zum Benutzen von Alu-Leitern bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ?

    Antwort :
    Gemäß Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" § 6 muss vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden. Zum Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustands sind immer die 5 Sicherheitsregeln zu beachten: - Freischalten; - Gegen Wiedereinschalten sichern; - Spannungsfreiheit feststellen; - Erden und Kurzschließen; - Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Aufgrund der Spannungsfreiheit ist es unerheblich, ob beim Arbeiten an elektrischen Anlagen Alu-Leitern benutzt werden. Daher gibt es kein Verbot zum Benutzen von Alu-Leitern bei Arbeiten an elektrischen Anlagen. (Stand: 31.05.2001)

    Komdialog 507
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=ARB&

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  • Bei uns wird von den Elektrikern in Schaltanlagen egal ob abgeschaltet oder nicht die sogenannte Elektrikerleiter verwendet.

    Diese Leiter kosten nicht sehr viel mehr geben aber zusätzliche Sicherheit.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)