Krane: Prüfungen

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  • Hi

    Ich suche einen Passus in den Vorschriften Prüffristen von Kranen.

    Er muss ungefähr so lauten:
    Auto-Krane die ein ??gewisses Alter erreicht haben müssen Jährlich oder ??? geprüft werden.
    Aber nur von einem Sachverständigen.
    Nicht von einem Sachkundigen.

    Thanks im Vorraus

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Danke für den Link

    Ich habe mich auch mit dem entsprechenden Ausschuß in Verbindung gesetzt und dieser erklärte mir das ein ab dem 13 Jahr nur noch ein Sachverständiger diese Prüfen und sobald ein Mangelbescheid erstellt wird auch nur von einem Sachverständigen gegengeprüft werden.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Ich war am Anfang des Jahres beim Lehrgang "Sachkundige für Krananlagen". Der Dozent vom Ausschuss für Krane und Lastaufnahmeeinrichtungen, hat uns beim Lehrgang seine Telefonnummer gegeben, damit wir bei Fragen Kontakt mit Ihm aufnehmen können.
    Wer fragen diesbezüglich Fragen hat, kann sich an den Hr. Schelzig Tel.: 0211 8224-845 oder Hr. Dross Tel.: 0211 8224-814 wenden.

    Fachausschuss "Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen"
    Arbeitskreis Krane und Lastaufnahmeeinrichtungen, Arbeitskreis Winden und Elektrozüge einschließlich Lastaufnahmeeinrichtungen.
    Prüf- und Zertifizierungsstelle GS-Prüfüngen