Hi
Ich suche einen Passus in den Vorschriften Prüffristen von Kranen.
Er muss ungefähr so lauten:
Auto-Krane die ein ??gewisses Alter erreicht haben müssen Jährlich oder ??? geprüft werden.
Aber nur von einem Sachverständigen.
Nicht von einem Sachkundigen.
Thanks im Vorraus