Unterweisung zur Handhabung von Befüllanlagen von Sauerstoffflaschen zum tauchen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Sifas,


    ich habe eine Anfrage zu dem Thema Unterweisung zur Handhabung von Befüllanlagen von Sauerstoffflaschen zum tauchen.


    Freue mich auf Eure Hilfe


    Mit Dank im vorraus

    Grüße aus dem nördlichen Hamburger Speckgürtel


    Michael

    Sifa mit Leid und Seele

  • ANZEIGE
  • Hallo , was sagt die Gefährdungsbeurteilung ? Schau auch mal in die TRG 402 Betreiben von Füllanlagen.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich habe so eine Unterweisung schon mal relativ einfach mit Hilfe der Betriebsanleitung erhalten.

    Da steht zumindest alles drin, was von Anlagenseite her zu beachten ist. Wenn bei der Gefährdungsbeurteilung weitere Punkte auftauchen, sollten diese hinzugefügt werden!

    (Z.B: keine Öle/Fette oder mit frisch eingecremte Fingern an die Gewinde - gerade bei Sauerstoff...)

    Normalerweise wird auch nicht mit reinem Sauerstoff getaucht :?: Das ist doch eher Pressluft oder Spezielle Gasgemische...

    Infos findest du auch in der Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Gase, wenn du auf dieser Seite der Anlage bist...

  • Ich habe so eine Unterweisung schon mal relativ einfach mit Hilfe der Betriebsanleitung erhalten.

    Da steht zumindest alles drin, was von Anlagenseite her zu beachten ist. ...


    Dies halte ich für ein praktikables Vorgehen. Weiterhin wäre noch relevant, welche Flaschen denn hier befüllt werden. Ich gehe einmal davon aus, dass hier Flaschen der Kunden als Dienstleistung befüllt werden. Da dürfte zumindest eine Sichtprüfung der Flaschen und Anschlüsse obligatorisch sein. Sofern die Prüffrist der Flasche abgelaufen ist, darf sie nicht mehr befüllt werden, ebenso bei offensichtlichen Mängeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schon mal Danke für die Informationen.

    Es geht da um die Flaschen eines Tauchvereins, für den der Anfrager (auch Mitglied) vor drei Jahren die Anlage gebaut hat und zudem einen Unterweisungslehrgang absolviert hat.

    Jetzt steht die Aktualisierung des Lehrganges an und eine weitere Frage ist ob er als Hersteller diesen Lehrgang immer wieder aktualisieren muss?

    Grüße aus dem nördlichen Hamburger Speckgürtel


    Michael

    Sifa mit Leid und Seele

  • ANZEIGE
  • ...Jetzt steht die Aktualisierung des Lehrganges an und eine weitere Frage ist ob er als Hersteller diesen Lehrgang immer wieder aktualisieren muss?


    Der Betreiber der Anlage hat für entsprechende Unterweisung zu sorgen. Der Hersteller kann dies durchführen, muss es aber nicht, erst recht nicht kostenfrei. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.