Betriebsanweisungen sind verbindliche Anordnungen in schriftlicher Form. Anweisen kann aber nur der, der gegenüber den angesprochenen Beschäftigten Weisungsbefugnis besitzt. Eine Betriebsanweisung muss also vom Vorgesetzten oder vom Unternehmer unterschrieben werden.
Etwas konkreter laut Aussage einer Aufsichtsperson, leider nicht schriftlich...
Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich u. a. aus den folgenden Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)