Hallo Frank,
da lehne ich mich etwas an die Aussage von Udo an: Person könnte so nette Kleinigkeiten wie sachgerechter Umgang, Pflege und Reinigung, Reparaturen etc., regeln bzw. zusammenfassend darstellen wollen. Zudem möchte der Arbeitgeber sich über die Betriebsanweisung zusätzlich etwas absichern (da es eine Innerbetriebliche Vorschrift ist), da wir seit der Corona-Geschichte ein veränderte negative Umgangsweise immer wieder feststellen.
Über die Betriebsanweisung wollen wir die Mitarbeiter zudem auch bei den Unterweisungen sensibilisieren die Westen zu tragen.


hier und viel Spaß als Menschenschützer...