Mahlzeit allerseits,
kurze frage zu den Fristen der Ersthelfertraings:
BGV A1 ist dahingehend ja eindeutig: alle 2 Jahre müssen die Kollegen zum Auffrischungstraining.
Gibt es aber irgendwo eine Regelung über verkürzte Trainingsintervalle? Bei uns existiert eine interne Regelung nach der Mitarbeiter der Instandhaltung (speziell Elektriker) öfter, sprich jedes Jahr geschult werden.
Kennt einer von Euch einen rechtlichen Hintergrund, der das rechtfertigt? (Nicht falsch verstehen - ich gönne den Kollegen die Schulung, letztendlich sind 2 Jahre eine lange Zeit, dennoch würde es mich interessieren, wenn es diese Regelung offiziell geben sollte.)
vielen dank schon einmal