Fristen ersthelfertraining

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  • Mahlzeit allerseits,

    kurze frage zu den Fristen der Ersthelfertraings:

    BGV A1 ist dahingehend ja eindeutig: alle 2 Jahre müssen die Kollegen zum Auffrischungstraining.
    Gibt es aber irgendwo eine Regelung über verkürzte Trainingsintervalle? Bei uns existiert eine interne Regelung nach der Mitarbeiter der Instandhaltung (speziell Elektriker) öfter, sprich jedes Jahr geschult werden.

    Kennt einer von Euch einen rechtlichen Hintergrund, der das rechtfertigt? (Nicht falsch verstehen - ich gönne den Kollegen die Schulung, letztendlich sind 2 Jahre eine lange Zeit, dennoch würde es mich interessieren, wenn es diese Regelung offiziell geben sollte.)

    vielen dank schon einmal

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,

    ich glaube du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet.

    Wenn es in einer internen Regelung für einen bestimmten Personenkreis so festgelegt wurde wirst du nichts offizelles finden.Evtl. hat jemand sich das in eurer Firma so ausgedacht (Gefährdungsbeurteilung?).

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,

    wir müssen zweimal jährlich für 2 Tage gehen. Das ist auch nur eine interne Regelung, wird aber von Vorstand und Betriebsrat mit getragen.
    Entsprechend gut sind die Mitarbeiter geschult und können schnell und kompetent helfen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo,

    soweit ich weiß gibt es nur die Vorschrift der BGVA1. In meiner alten Firma wurden die Elektrofachkräfte auch jedes Jahr geschult.

    Gruß

    Dirk

  • http://www.bg-qseh.de/

    Mal auf diesen Link geschaut. Da findet ihr alle Regelungen zum Thema "Ersthelfer".

    Eine Auffrischung für Ersthelfer sollte alle 24 Monate erfolgen. Einige Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand lassen auch andere Fristen zu.

    Im Zweifelsfalle ist immer bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anfragen.

    Alle anderen Regelungen sind "Interne Regelungen" .

    Gruß
    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von Marderhunter (25. April 2012 um 18:55)

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