Ausmaße und Umfang einer Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo zusammen,

    ich weiß, dass dieses Thema schon mal diskutiert wurde, würde es aber gerno nochmal aufnehmen. Ein praktisches Beispiel:

    Ich arbeite mit GefDok32 (finde ich ganz praktisch). Nun habe ich mir aufgrund einer ausführlichen Begehung ein Bild der zu beurteilenden Arbeitsumgebung gemacht. Alle, die mir aufgefallenen möglichen Gefahrensituationen habe ich notiert. Beisspielsweise scharfe Kanten an Metallgegenständen.

    Wenn ich jedoch alle Gefährdungen betrachten soll, muss ich auch bei organisatorische Gefährdungen ein Kreuz machen (Unterweisungen). Ich weiß aber schon, dass die Unterweisungen durchgeführt werden. Somit ist es doch keine Gefährdung mehr oder?

    2. Beispiel: Verletzungen durch falsches Schuhwerk. (es könnte ja mal etwas drüberrollen). Bei uns tragen alle Mitarbeiter Sicherheitsschuhe, ist es somit noch eine Gefährdung und muss aufgenommen werden ( mit der Maßnahme: Sicherheitsschuhe tragen, die sowieso getragen werden) oder nicht.


    Danke schon mal für die Antworten

    2 Mal editiert, zuletzt von bienenhase (23. April 2012 um 12:09)

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  • Hallo.

    Ich finde das ist wie vieles bei der GFB Auslegungssache...Falls es also irgendwo schon schriftlich festgehalten ist, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen (z.B. in einer Betriebsanweisung) und dies auch unterwiesen wird, halte ich es für nicht notwendig dies noch einmal in der GFB aufzunehmen. Wiederum könnte man jetzt sagen, dass eine fehlende Unterweisung zu einer Gefährdung führen kann..Diese Gefährdung liegt dann von organisatorischer Seite vor.

    Sicherheisthalber kannst du aber bei soclhen Fälle die Gefährdung dennoch mit aufnehmen und bei Maßnahmen diese zeitgleich mit "Wirksam durch Unterweisung" einstufen.

    Gruß Matthias

  • Hi,

    Als erstes steht doch die Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser leiten sich Betriebsanweisung und Unterweisung ab.
    Also gehe ich bei der GBU von der nakten Gefährdung aus. Bei der Beurteilung berücksichtige ich die bereits erfolgten Maßnahmen nicht. Aber ich führe sie dann bei den Maßnahmen auf, mit dem Hinweis, dass dies bereits erledigt ist. Die bereits implementierten Maßnahmen sind ja nicht vom Himmel gefallen, da hat ja wohl auch jemand eine Gefährdung erkannt und entprechend reagiert. Das sollte dann aber auch dokumentiert werden.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Bienenhase,

    da schließe ich mich dem elschwoabos an.
    Wenn im Vorfeld die Maßnahmen nicht dokumentiert wurden, sollte das gemacht werden damit alle lückenlos ist.

    ls erstes steht doch die Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser leiten sich Betriebsanweisung und Unterweisung ab.
    Also gehe ich bei der GBU von der nakten Gefährdung aus. Bei der Beurteilung berücksichtige ich die bereits erfolgten Maßnahmen nicht. Aber ich führe sie dann bei den Maßnahmen auf, mit dem Hinweis, dass dies bereits erledigt ist. Die bereits implementierten Maßnahmen sind ja nicht vom Himmel gefallen, da hat ja wohl auch jemand eine Gefährdung erkannt und entprechend reagiert. Das sollte dann aber auch dokumentiert werden.

    Gruß Jörg

    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

  • Hallo Bienenhase,

    wir haben am Anfang auch sehr viel über den Umfang der GB diskutiert .
    Ich denke man muß sich vor der Durchführung der GB einen Überblick verschaffen und dann entscheiden ob alles reingenommen wird oder nur die aktuellen Gefährdungen.
    Mit Hilfe einer Gefährdungsfaktoren-Liste oder Fragenkatalog zum Arbeitsverfahren kann man auch den Nachweis führen was alles überprüft wurde.
    Wir haben zum Beispiel für alle Brunnenanlagen jeweils eine GB gemacht und nur die aktuell festgestellten Gefährdungen aufgenommen.
    Die Gefährdungsbeurteilungen sind übersichlicher und praktikabeler, auch für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen und die spätere Wirksamkeitskontrolle.

    Eine fehlende PSA oder eine nicht getragene Persönliche Schutzausrüstung sind eine Gefährdung für die Mitarbeiter.
    Sind die Arbeitsschuhe vorhanden und werden getragen gehören sie für mich nicht in die Gefährdungsbeurteilung.
    Bei einer Unfallüberprüfung würde man (BG oder Stafa) nachfragen ob PSA zur Verfügung gestellt und getragen wurde.
    Oder würde man in der GB nachlesen ob PSA vorhanden ist ?
    Ich glaube nicht.

    Gruß Leo

    vG

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  • Wenn ich jedoch alle Gefährdungen betrachten soll, muss ich auch bei organisatorische Gefährdungen ein Kreuz machen (Unterweisungen). Ich weiß aber schon, dass die Unterweisungen durchgeführt werden. Somit ist es doch keine Gefährdung mehr oder?


    Hallöchen.

    Eine Gefährdung ist etwas ganz anderes als eine Gefahr. Die Gefährdung ist etwas, das unter Umständen theoretisch eintreten könnte. Damit bleibt sie auch dann bestehen, wenn man Schutzmaßnahmen festlegt. In diesem Fall hat das Feststellen von Gefährdungen dazu geführt, dass Unterweisungen festgelegt und durchgeführt werden. das Durchführen der Unterweisungen beseitigt ja nicht die Gefährdung (sonst wären die Unterweisungen zukünftig ja nicht mehr notwendig) sondern es verringert die Wahrscheinlichkeit, das aus der Gefährdung eine konkrete Gefahr wird. Bei der erneuten Gefährdungsbeurteilung prüfe ich, ob der Grund für die Unterweisungen noch gegeben ist, sprich ob die Gefährdung noch vorhanden ist.

    Die fehlende Unterweisung an sich ist keine Gefährdung. Denn die Unterweisung ist ja eine festgelegte Maßnahme um einer Gefährdung zu begegnen. Durch die fehlende Unterweisung ändert sich aber die Gewichtung der zu beurteilenden Gefährdung.

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • 2. Beispiel: Verletzungen durch falsches Schuhwerk. (es könnte ja mal etwas drüberrollen). Bei uns tragen alle Mitarbeiter Sicherheitsschuhe, ist es somit noch eine Gefährdung und muss aufgenommen werden ( mit der Maßnahme: Sicherheitsschuhe tragen, die sowieso getragen werden) oder nicht.


    Hier gilt es ähnlich. Die Gefährdung wurde z.B. in einem Hubwagen gesehen der über den Fuß rollen könnte.

    Sicherheitsschuhe sind nun die festgelegte Maßnahme um dem zu begegnen. Tragen alle ihre Si-Schuhe ist die Gefährdung trotzdem noch vorhanden. Erst wenn das was über den Fuß rollen könnte nicht mehr da ist (Hubwagen verkauft), gibt es die Gefährdung nicht mehr und man könnte die Tragepflicht für SI-Schuhe aufheben.

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Hallo an alle!


    vielen Dank für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten. Wir werden dies bei den zukünftigen GBU so machen wie es elschwoabos vorgeschlagen hat. :thumbup:

  • Hallo an alle!


    vielen Dank für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten. Wir werden dies bei den zukünftigen GBU so machen wie es elschwoabos vorgeschlagen hat. :thumbup:


    *rotwerd*

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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