Sicherheitsabstände nach DIN 13857

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Maschine, bei der in einer Höhe von ca 60 cm vom Boden eine runde Öffnung ( Durchm. 30 cm) ist. Der Abstand zur Gefährdung beträgt ca 20 cm von der oberkannte der Öffnung. Die Gefährdung ist jedoch in einer Höhe von ca 100 cm. Muss ich die Öffnung gegen durchgreifen sichern? Um mit der Hand oder Arm in den Gefahrenbereich zu kommen müsste ich mich schon stark bücken und dann nach schräg oben greifen.

    Ich hoffe ihr könnt euch aufgrund meiner Ausführungen ein Bild der Situation machen.


    Gruß bienenhase

  • ANZEIGE
  • Um mit der Hand oder Arm in den Gefahrenbereich zu kommen müsste ich mich schon stark bücken und dann nach schräg oben greifen.

    Gruß bienenhase


    Aber es ist möglich!
    Und wenn es möglich ist, dann ist es egal wie stark ich mich bücken oder strecken muss.
    Menschen sind sehr erfinderisch und suchen die Gefahr geradezu.
    Für was ist denn diese 30 cm Öffnung überhaupt da drin? Hat die eine Funktion?

    Gruß
    Andreas

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo zusammen,


    ja das mit dem Bild mach vieles einfacher. Der Grund des ganzen ist einfach, dass der geringe Ausschnitt manchmal stört, um das abgerissene Papier wieder einzuführen. Meine Überlegung ging dahin, die Scheibe lediglich ca. 15 cm groß zu machen, damit unten und daneben Platz ist für eventuelle Störungsbeseitigung. wenn das Papier innerhalb der Maschine ist, muss ich sowieso den Deckel öffnen und dabei hält die Maschine automatisch an.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ob die Maschine beim öffnen des Deckels (Türe) automatisch anhält, das bezweifle ich, da der Sicherheitsschalter bereits mit Klebeband fixiert ist. Ist in der Gefbu festgehalten, dass der Sicherheitsschalter mit Klebeband notdürftig fixiert ist und innerhalb einer kurzen Zeit durch Reparartur durch einen neuen ersetzt wird?

    Nun zum anderen. Hier würde ich 3 bzw. 4 Plexiglasscheiben anbringen, die per Langloch verstellbar sind. So bleibe ich felxibel und kann sie je nach Bedarf einstellen. In der Gefbu würde ich dann vermerken, dass die Mitarbeiter in der Anwendung der Plexiglasscheiben eingewiesen sind und ein akzeptables Restrisiko verbleibt.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Rigesa

    Die Öffnung in der Tür ist wohl schon recht klein. Wenn ich das richtig sehe, ist nur ein gewaltsames Eindringen möglich.
    Das ändert sich vielleicht, wenn die zugeführten Bänder alle sind oder reißen?

    Das mit dem Ausschalten der Sicherheitsschalter ist natürlich unakzeptabel.

    Was ist mit den zugeführten (?) Bändern? Gibt es da die Möglichkeit eingezogen zu werden?

    Grüße
    Flügelschraube

  • Also meiner Meinung nach geht das so garnicht.

    Sämtliche Sicherheitsschalter sind instandzusetzen bzw. auf Vorhandensein zu überprüfen (Gehäuseklappe?).
    Die Schalter sind in eine regelmäßig wiederkehrende Prüfroutine einzubeziehen (ebenso wie die Notausschalter).
    Wie schnell laufen die Bänder? Besteht Einzugsgefahr an den Umlenkwellen? Besteht die Gefahr sich an den Bändern zu schneiden?
    Die Bandzuführung sieht aus als wäre sie nachträglich und provisorisch angebracht (Öffnung mit Stichsäge aus dem Plexiglas herausgesägt).
    Wie sieht es mit den Herstellerangaben zur Maschine, der CE-Konformität und der Maschinenrichtlinie aus .. ist davon noch irgendwas gültig oder müssen die Dokumente neu erarbeitet werden?

    Das ist der typische Fall von mal eben machen damits funktioniert - geht tatsächlich 10 Jahre gut - auf einmal Finger ab und niemand ist sich irgendwelcher Schuld oder Verantwortung bewusst.

    Gruß
    Andreas