Hallo,
in der ADR ist definiert dass Gefahrstoff Placards mindestens 25 x 25 cm groß sein müssen. Für LKW's bekommt man aber ausschließlich Halterungen/ Wechselrahmen für Gefahrgutzettel 30 x 30 cm.
Ist irgendwo vorgeschrieben dass an LKW's die Gefahrenzettel/ Aufkleber 30 x 30 cm sein müssen? Oder kann man auch die 25 x 25cm Zettel nutzen?
Vielen Dank & Grüße