Aufbewahrungspflicht von Prüfberichten

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  • Hallo zusammen,

    kann mir irgendwer sagen, wie lange ich Prüfberichte (z.b. Leitern, Stapler, Scherenhubtische, Öltanks usw.) aufbewahren muß. Reichen da nicht immer die aktuellen Berichte ?

    Gruß aus dem Schwabenland

    Axel

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  • Moin Axel,

    eigentlich nicht.

    Stelle dir vor es gibt einen Unbelehrbaren, der seit Jahren weiss, das etwas nicht in Ordnung ist. Laut dem letzten Prüfbericht weiss er das aber erst seit bspw. einer Woche. Da konnte er doch noch nichts reparieren, oder?

    Wir halten es so, dass es zu jedem prüfpflichtigen Gerät eine Akte gibt. Da sind auch alle vorhandenen Berichte hinterlegt. So sieht man nämlich das Gegenteil von dem eben beschriebenen: Etwas ist defekt und wird auch behoben.
    Ich glaube eine Aufbewahrungsfrist liegt bei 5 Jahren, kann das aber jetzt nicht finden.

    In diesem Sinne,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi...

    nach reiner Lehre (bzw. streng nach Betrebssicherheitsverordnung) reicht es bei "normalen" Arbeitsmitteln wirklich aus die Prüfberichte nur bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
    (Zum Verglecih: beim Auto reicht es ja auch aus, nur die aktuelle TÜV-Bescheinigung dabei zu haben und nicht die Historie der letzten X Jahre).

    Zitat

    Stelle dir vor es gibt einen Unbelehrbaren, der seit Jahren weiss, das etwas nicht in Ordnung ist. Laut dem letzten Prüfbericht weiss er das aber erst seit bspw. einer Woche. Da konnte er doch noch nichts reparieren, oder?

    Der Unbelehrbare hat aber nach BetrSichV noch ein ganz anderes Problem: er darf ein defektes Gerät ja gar nicht wieder zur weiteren Verwendung freigeben - egal wie lange die letzte Prüfung her ist.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wenn nichts anderes festgelegt ist, reicht es aus, die Prüfberichte bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
    So habe ich es zumindest gelernt.

    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880