Zuordnung eines Unternehmens zu einer BG

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo an alle (angehenden) SiFa's,
    ich habe da mal eine spezielle Frage zum Thema der BG-Zuordnung eines Betriebs. Was ist wenn sich das Tätigkeitsfeld eines Betriebes über den Lauf der Jahre ändert und somit (zumindest meiner Ansicht nach) einer anderen BG zugeordnet werden müsste. Hinterfragt jemand die Zurodnung regelmäßig oder muss der Unternehmer da selbst hinterher gehen?
    Ganz konkret:
    Eine Firma hat sonst immer hauptsächlich Arbeiten vom Schreibtisch ausgeführt, jetzt sind aber in den vergangenen 1-2 Jahren immer mehr Arbeiten in der Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinzu gekommen. Muss ich den Unternehmer darauf hinweisen, dass er seine BG-Zugehörigkeit überprüfen lassen muss? Was passiert, wenn jetzt in dem elektrotechnischen Betriebsteiol ein Arbeitsunfall geschiet? Ich gehe davon aus, dass die derzeitige BG die Kosten im Sinne des Arbeitnehmers erst einmal übernimmt aber kann es passieren, dass sie sich, obwohl aus Sicht des Arbeitsschutzes alles in Ordnung ist, die BG das Geld vom Unternehmer zurückholt?

    Ich weiß, dass ist noch besser als Kinderüberraschung - soooo viele Fragen auf einmal und ich hoffe, ich setze mich nicht in die Nesseln, weil das Thema schon irgendwo im Sifaboard rumgeistert.

    ------------------------------------------------------------------------------
    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)

  • ANZEIGE
  • Hallo Smiwie,

    soweit ich weiss ist es keine Seltenheit, dass Firmen, die zwischendurch ihr Tätigkeitsfeld gewechselt haben, immernoch in der alten BG versichert sind. Das findet man in großen, wie in kleinen Firmen.

    Ggfs wäre ein Wechsel zu einer anderen BG nätig, wenn (jetzt mal blöd dahin gesagt) nun zu 90% Arbeiten aus der Instandhaltung von elektrischen Anlagen erledigt werden und nur noch 10% im ursprünglichen bereich. Das ist natürlich auch eine Frage des Geldes. Ganz klar, Freunde machst du dir nicht, wenn du das Thema bei deinem Chef ansprichst, denn ich schätze die bisherige BG war die VBG, die meines Wissens nach die günstigste von allen ist! ;)

    Aber wer hier nähere, fundierte Infos hat, möge mir bitte sprichwörtlich über den Mund fahren...

    Achso, und :bi: nachträglich!

    Lieben Gruß,

    der Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hi,

    eigentlich ist das egal.

    Jeder Mitarbeiter wird einer Tätigkeit zugeordnet und so kann es passieren, dass die eigene BG den Gefahrtarif einer anderen BG umrechnet und somit der Unternehmer nicht wesentlich mehr oder weniger zahlt.

    Wichtig ist nur, dass das Personalbüro das richtig ausfüllt, wenn nicht ist das Sozialversicherungsbetrug.

    Heute läuft das ganze auch nicht mehr über die BGen, sondern die Prüfstellen der Rentenversicherung prüfen das ganze.
    Falschzuordnungen kann es dadurch auch mal geben, aber der Unternehmer muss das wiederum prüfen, denn sonst sind seine Angaben Falsch und es läuft auf Betrug hinaus.

    Die BG kann in solchen Fällen, bis zu 30 Jahre Rückwirkend Beiträge verlangen, also ist es gerade im Interesse des Unternehmens darauf zu achten, dass die Angaben richtig sind.

    Heute sind es noch 9 BG, und in jeder BG gibt es immer jemanden der sich mit den Themen von anderen BGen auch auskennt, so zumindest meine Erfahrung.

    Und wenn du mehr über die Zuordnung zu BGen wissen willst, schau dir das SGB VII an, im speziellen das Katasterrecht dazu, da steht vieles drin.

    Grüße
    Lucy

    P.S. und wenn es mit den Fusionen weitergeht, gibt es nur noch eine BG und keiner muss sich da mehr Sorgen machen...

  • Achso, und :bi: nachträglich!


    Hallo Martin, ganz lieben Dank für den Geburtstagsgruß - ist ja Gott sei Dank schon fast wieder verjährt :D

    Ansonsten schon einmal danke für die Antworten auf meine Frage. Und Lucy, ich hatte gehoffte mich nicht durch irgendwelche super trockenen Gesetze durchlesen zu müssen. Ich warte daher noch ein wenig, vielleicht fällt ja jemanden noch etwas dazu ein. Ende nächsten Monat ist ASA-Sitzung bis dahin muss ich auf jeden Fall schlauer sein. Das Unternehmen ist eher ein kleineres und ca. ein viertel der Mitarbeiter arbeitet im elektrotechnischen Bereich. Letztlich liegt mir daran den Unternehmer korekt zu beraten, was er daraus macht steht ja eher nicht in meinem Einfluss und mit Versicherungsbetrug wollte ich ihm auf keinen Fall kommen, das ist dann wohl eher der letzte Strohalm an den ich mich klammern würde. Als nicht Jurist fehlen einem da auch wirklich fundierte rechtliche Argumente...

    Also: Meine Frage (s.o.) steht noch!

    ------------------------------------------------------------------------------
    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)

  • Hi nochmal Smiwie!

    in einem Merkblatt der IHK Chemnitz heisst es:

    Zitat

    Führen Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Tätigkeiten aus oder kommen später weitere
    hinzu, richtet sich die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft nach der Haupttätigkeit. Aus
    der Änderung der Tätigkeitsschwerpunkte kann sich ein Wechsel der BG-Zugehörigkeit
    ergeben.

    zu finden:
    http://www.vonex.de/Merkblaetter/M…data%5B1%5D.pdf

    Auf der Seite der DGUV heisst es:

    Zitat

    Senden Sie dieses bitte an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.

    weiter heisst es hier:

    Zitat

    Wichtig: Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) oder per E-Mail. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.


    zu finden:
    http://dguv.de/inhalt/ihrPartner/arbGeb/unfallVers/index.jsp


    In dem Formular zum Anmelden eines Unternehmens heisst es:

    Zitat

    6. Wenn Sie verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig ausüben (z.B. Fleischerei und Gaststätte,
    Verkauf von Computern und auch Erstellung von Computerprogrammen u.a.):
    Bitte unbedingt angeben: Was ist der arbeitsmäßige Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit?

    hier zu finden:
    http://dguv.de/inhalt/ihrPart…ldevordruck.pdf

    Und zu guter letzt noch eine Liste der kontaktdaten zu den BGen:
    http://dguv.de/inhalt/BGuUK/bgen/index.jsp


    Ich denke hierdurch wird meine zuvor getätigte Aussage unterstützt. Es kommt einzig und allein auf den Hauptanteil der Arbeiten an. Wennd er weiterhin, wie du ja schreibst, im Büro liegt, dann siehts gut aus für den Chef. ;)

    Hoffe das reicht für deine ASA-Sitzung! :)

    Liebe Grüße und noch einen schönen Tag,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • ANZEIGE
  • ach Martin - muss sagen du bist großartig :25:
    Sag mir jetzt bitte nicht du hast das in schlaflosen Nächten mit Töchterchen auf dem Arm recherchiert! Dann habe ich jetzt nämlich ein echt schlechtes Gewissen :2:
    Also noch einmal ganz lieben Dank für die ausfürliche und hilfreiche Antwort - da kann ich den Chef dann wirklich beruhigen... Jetzt steht einer erfolgreichen ASA-Sitzung nichts mehr im Weg!

    ------------------------------------------------------------------------------
    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)

  • Sag mir jetzt bitte nicht du hast das in schlaflosen Nächten mit Töchterchen auf dem Arm recherchiert!


    Naja, also wenn du Student bist könnte das mit der Nacht (14:10) hinhauen! :D
    Nein, die Tochter verbringt die meiste Zeit auf Mamas Arm, ich hab dann den Großen an den Backen, der mit seinen 2 Jahren tierisch auf Computer abfährt! Der tippt jetzt schon halbe Romane. Nur lesen kann ichs nicht...

    Neee, wenn ich ehrlich bin: Ne geschickte Anfrage bei :google: und schon war der Stoff für die Antwort da.

    Viel Glück für die ASA-Sitzung

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)