BG-Zuständigkeit Arbeitsunfall

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  • Hallo zusammen,

    ein Mitarbeiter eines Dienstleisters, der in einem Betrieb Arbeiten mit den Gerätschaften/Werkzeugen des Auftraggebers durchführt, erleidet einen Arbeitsunfall weil angeblich ein Werkzeug unsachgemäß funktioniert hat.

    Wer ist eurer Meinung nach für den Verunfallten für den Versicherungsschutz zuständig? Die BG des Dienstleisters oder die BG des Auftraggebers?

    Auf eure Meinungen/Antworten freut sich

    Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Kann eigentlich nur die BG des DL sein. Und die holt sich vielleicht das Geld vom Auftraggeber wieder!?!

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Das sagt die BGRCI dazu

    "Im Falle eines Beschäftigten, der im Rahmen eines Werkvertrages tätig ist und dabei einen Unfall erleidet, ist der Arbeitgeber des Verletzten zur Erstattung der Unfallanzeige verpflichtet. Sie ist an die für den Arbeitgeber zuständige Berufsgenossenschaft zu richten." http://www.bgrci.de/praevention/fachwissen/fremdfirmen/

    grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi,
    für den Unfall ist zunächst die BG des Dienstleisters zuständig.
    Vielleicht melden die aber Ansprüche an die Betriebshaftpflicht des Auftraggebers an, je nach Sachlage und Schuldfrage.


    Viele Grüsse !

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"