Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter eines Dienstleisters, der in einem Betrieb Arbeiten mit den Gerätschaften/Werkzeugen des Auftraggebers durchführt, erleidet einen Arbeitsunfall weil angeblich ein Werkzeug unsachgemäß funktioniert hat.
Wer ist eurer Meinung nach für den Verunfallten für den Versicherungsschutz zuständig? Die BG des Dienstleisters oder die BG des Auftraggebers?
Auf eure Meinungen/Antworten freut sich
Tanzderhexen