Organisationsstruktur bzw Weisungsbefugnis?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Gemeinde

    ich habe einmal folgende Frage:
    Wen eine eigenständige Firma mit eigener SiFa mitglied in einem Konzernverbund wird, wie verhält es sich dann mit der organisatorischen Weisungsbefugnis des Konzernbeauftragten für Arbeitsschutz gegenüber der SiFa in dem integrierten Betrieb? Normalerweise hat die SiFa ja ne Stabstelle gegenüber dem Unternehmer der der SiFa ja auch disziplinarisch weisungsbefugt ist-daran ändert sich ja nichts, aber wie ist es um die SiFa bestellt, wenn es um organisatorische Weisungen aus dem Konzern gibt? Gibts hier gesetzliche Regelungen? oder was greift hier?

    Danke im Voraus für Eure Antworten

  • ANZEIGE
  • Moin !
    Ich denke mal, dass man schauen muss, ob die Leitung des Betriebes "geschluckt" wird oder ob die geschäftsführende Tätigkeit innerhalb des Konzernverbundes erhalten bleibt.
    Als SiFa würde ich hier beim Konzernbeauftragten auf eindeutige Einordnung ins Organigramm drängen. Vielleicht hat ja der Gesamtkonzern auch eine zentrale Arbeitsschutzorganisation.
    Da kann man dann, so wie ich, aber leider mal fix überflüssig werden, was ich Dir natürlich nicht wünsche !

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • wie verhält es sich dann mit der organisatorischen Weisungsbefugnis des Konzernbeauftragten für Arbeitsschutz gegenüber der SiFa in dem integrierten Betrieb?


    Hallo Seppl,

    was ist eine organisatorische Weisungsbefugnis? Wenn du damit die Organisationspflicht meinst, ist die Formulierung irreführend.
    Der Unternehmer hat die Pflicht, eine geeignete Organisation zu schaffen. Das gilt auch im Arbeitsschutz und dazu hat er die behördlichen Randbedingungen einzuhalten.
    Die Sifa untersteht in Deutschland dem "Leiter des Betriebs". Wer nun Leiter des Betriebes ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Insbesondere in Konzernen; dort ist gefordert, dass ein Mitglied der obersten Geschäftsleitung als Koordinator des Arbeitsschutzes benannt wird. Ob er auch Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz übernehmen muss, hängt von der betrieblichen Struktur ab. Wichtig ist hier die Frage: Wie selbständig sind die Geschäftsführer der einzelnen Standorte? Welchen Entscheidungsspielraum hat "das lokale Management"?
    Hier hilft das Buch "Führungswissen Arbeitssicherheit" weiter. Erwarte aber nicht eine eindeutige Antwort im Buch. So du willst kannst du auch sicherlich zu RA Schliephacke Kontakt aufnehmen. Er ist sehr kooperativ und innerhalb der BG ETEM gut bekannt.

    Normalerweise hat die SiFa ja ne Stabstelle gegenüber dem Unternehmer...


    Gefordert ist eine Stabstelle zum Leiter des Betriebes.
    Meine Meinung: Wenn der Konzern es ernst meint mit einer guten bis sehr guten Leistung im Arbeitsschutz, dann wird er eine konzernweite Organisation im Arbeitsschutz (und Umwelt- und Gesundheitsschutz) aufbauen. Wäre das nicht eine Karriereoption für dich? ;)
    Leider sind einige deutsche Sifas nicht offen für diese Anforderungen (Stichwort Globalisierung) und ich hatte hier schon die Zusammenarbeit mit einem (holländischen) Konzern, der sich gezwungen sah, ZWEI Arbeitsschutzorganisationen PARALLEL aufzubauen:
    Zwei deutsche SiFas für den deutschen Arbeitsschutz - und eine ESH-Abteilung mit fünf Mitarbeitern für den konzerneigenen Arbeitsschutz. Natürlich war jedem klar, das das nicht effektiv und nachhaltig ist (und es gibt auch oft Streit zwischen den Abteilungen). Aber auch klar ist, dass der Konzern nicht nachgeben wird und der deutsche Standorte damit ein Riesenproblem (und vielleicht keine Zukunft) bekommt/hat.
    Und um die Frage vorwegzunehmen: die behördlichen Anforderungen könnten problemlos durch die ESH-Abteilung abgedeckt werden. Aber das ist (bisher) nicht die Herangehensweise.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -