Hallo Gemeinde
ich habe einmal folgende Frage:
Wen eine eigenständige Firma mit eigener SiFa mitglied in einem Konzernverbund wird, wie verhält es sich dann mit der organisatorischen Weisungsbefugnis des Konzernbeauftragten für Arbeitsschutz gegenüber der SiFa in dem integrierten Betrieb? Normalerweise hat die SiFa ja ne Stabstelle gegenüber dem Unternehmer der der SiFa ja auch disziplinarisch weisungsbefugt ist-daran ändert sich ja nichts, aber wie ist es um die SiFa bestellt, wenn es um organisatorische Weisungen aus dem Konzern gibt? Gibts hier gesetzliche Regelungen? oder was greift hier?
Danke im Voraus für Eure Antworten