Vorschrift über Prüfung von Absaugung/ Lufttechnischer Anlage im Gefahrstofflager/ EX- Bereich?

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  • Hallo zusammen,
    gibt es eine genaue Vorschrift darüber, in welchen Abständen Anlagen zur Belüftung eines Gefahrstofflagers (Lösemittel/ EX- Bereich Außenbereich) geprüft werden müssen?
    Bisher habe ich noch nichts gefunden. Oder greift die Vorschrift der überwachungsbedürftigen Anlagen? Prüfung alle 3 Jahre?
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Grüße an alle,
    Colibrie

    P.S. der Luftwechsel wird durchgeführt.

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  • Hallo Colibrie,

    was sagt die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 500 ? Dort sind für mich die Prüffristen festzulegen wenn Sie nicht in

    § 15 Wiederkehrende Prüfungen der Betriebssicherheitsverordnung vorgegeben ( Bsp. überwachungsbedürftige Anlagen) sind.


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen (7. März 2012 um 13:28)

  • HalloTanzderHexen,
    erst mal Danke für die Antwort.
    Ich denke, damit bin ich auf der sicheren Seite


    Bei überwachungsbedürftigen Anlagen in
    explosionsgefährdeten
    Bereichen sind neben der Erstprüfung auch wiederkehrende Prüfungen
    erforderlich (spätestens alle 3 Jahre).


    Überwachungsbedürftige
    Anlagen sind


    _ alle explosionsgeschützten Geräte und
    Anlagen im Sinne der


    EG-Richtlinie 94/9/EG
    (z.B. elektrostatische Sprüheinrichtungen,
    Leuchten innerhalb von Spritzkabinen, Ventilatoren in Abluftleitungen)

    Manchmal könnten gewisse Vorschriften auch einfacher zu finden sein. ;( ! In dem Betrieb ist wirklich alles in Ordnung. Es kam nur die Frage auf, ob- und in welchen Abständen die vorhandene Absaugung kontrolliert werden muss. Dachte, ich finde Prüffristen in den Bereichen Gefahrstofflager- brennbare Stoffe- Abluft- u.s.w.:-(! Aber, man (Frau) lernt nie aus.
    Gruß Colibrie

  • Hallo Colibrie

    Vieleicht noch einen Blick in die BGR 121

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Die TRGS 510, Anlage 7, Absatz 5 liefert dann auch noch was. "...ist die Wirksamkeit zu überwachen (z.B. durch Strömungswächter).

    Für mich bedeutet dies eine kontinuierliche technische Überwachung der Strömung, wie man dies von Laborabzügen her kennt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Colibrie,

    wir nutzen die Gefahrstoffschränke zur aktiven Lagerung.
    In unserer Gefährdungsbeurteilung haben wir die wiederkehrende Prüfung auf einmal pro Jahr festgelegt.

    Siehe nachfolgende Vorschriften und Regeln:
    BetrSichV § 10, § 14, § 15
    TRGS 526 Laboratorien
    BGR 121 Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen 3.7 Prüfungen siehe 3.7.2

    Wir beauftragen eine Fachfirma mit den notwendigen Arbeiten. ( Sachkundiger)
    Zur Prüfung und Wartung gehören:

    - Funktionskontrolle der Sicherheitstechnik ( Selbstschleißende Türen)

    - Funktionsmessung der Absaugeinrichtung

    vG