Brandschutzbeauftragter für Krankenhaus: Fachkundenachweis wie oft wiederholen?

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte gerade eine ganze Reihe von Fragen zum Brandschutz beantworten. Daher ist die Überschrift von diesem Beitrag wahrscheinlich auch nicht ganz passend.

    Aber hier nun einfach einmal mein Fragenkatalog in dem festen Bewußtsein, hier ausreichend Experten zu treffen. :love:

    Brauchen wir in unserem Krankenhaus mit 350 Mitarbeitern in Berlin einen Brandschutzbeauftragten? Laut BauO Bln §52 ja. Ist das damit erschöpfend erklärt?
    Welche Fach- oder Sachkunde benötigt dieser Mensch?
    Wie oft muß diese zu aktualisiert werden?

    Und die selben Fragen wurden mir im Bezug auf den Abfallbeauftragten gestellt. Da gilt wohl die AbfBeauftrV §1 Abs.2 Nr. 7. Doch leider fand ich da auch wieder nix zur Fach- und oder Sachkunde, bzw. zum vorgeschrieben Wiederholungstakt.
    Vielen Dank für Eure Zeit! 8o

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

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  • Zum Brandschutz kann ich Dir keine Infos liefern, zum Abfallbeauftragten schon mehr.
    Hier wird in der Regel immer Das BImSchG als Vorlage benutzt und da ist in der 5. BImSchV §9, Abs. 1 relevant: "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt. Zur Fortbildung ist auch die Teilnahme an Lehrgängen im Sinne des § 7 Nr. 2 erforderlich."
    Dies wird dann auf die anderen Beauftragten im Umweltbereich übertragen, ohne dass es hierzu eine entsprechende rechtliche Regelung gibt. Sollte es aber zu einem Vorfall kommen, werden die 2 Jahre Schulungsintervall möglicherweise von einem Richter hinterfragt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    zum Brandschutzbeauftragten

    § 52 BauO Bln(Gesetz) - Landesrecht BerlinSonderbauten: (1) An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 besondere Anforderungen gestellt werden.

    Laut BauO Bln §52 kann ein Brandschutzbeauftragter gefordert werden. Ebenso kann der Feuerversicherer einen Brandschutzbeauftragten fordern. Was steht in eurem Brandschutznachweis und in den Vereinbarungen mit dem Feuerversicherer?

    Vermutest du nur anhand des Gesetzestextes, dass ihr einen benötigt oder ist dir bekannt dass ihr aus obigen Gründen wirklich einen Brandschutzbeauftragten benötigt?

    Zur Ausbildung des Brandschutzbeauftragten gibt es keine verbindlichen Regelungen. Bei Feuerversicherern ist es mir jedoch schon begegnet, dass ein Brandschutzbeauftragter gemäß vfdb-Richtlinien gefordert wird.

    Ob die Leitlinien der vfdb Richtlinie 12-09/01-2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten bereits als anerkannter Stand der Technik vor Gericht Bestand haben würden sehe ich im Moment noch skeptisch. Aber für dich als Orientierung anbei die Anforderungen der vfdb an Brandschutzbeauftragte:

    Danach dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mindestens 64 Lehreinheiten à 45 Min. (max. 10 Lehreinheiten pro Tag) und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung.

    Ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten können nach vfdb 12/09-01-2009-03 nur bestellt werden: Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst, Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können und Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz.

    Bezüglich der Fortbildung sieht die vfdb Richtlinie den Besuch von themen- oder branchenbezogenen Seminaren zum anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutz, branchenbezogene Seminare zum Brandschutz, von Spezialisierungsseminaren (Katastrophenschutz, Räumung und Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.) oder von Fachtagungen mit insgesamt mindestens 16 LE à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren vor.

    Ich empfehle bezüglich der Anforderungen hinsichtlich Aus- und Fortbildung des Brandschutzbeauftragten Rücksprache mit der Stelle, die den Brandschutzbeauftragten für euer Gebäude stellt. Anschließend kann die Geschäftsführung entscheiden, ob ein Betriebsangehöriger diese Aufgabe übernimmt oder ob ein externer Dienstleister als Brandschutzbeauftragter engagiert wird.

    schöne Grüße

  • Hallo,

    Informationen zur Ausbildung, Ausbildungsinhalte, Fortbildung, Aufgaben etc. findest Du in
    der vfdb 12/09-01 2009-03 oder alternativ in der BGI 847, ergänzend sei auch noch auf
    die VdS 3111 (Fachkraft für Brandschutz, Brandschutzbeauftragter) hingewiesen.

    Link zur vfdb- Richtlinie ist leider nicht möglich, da kostenpflichtige Richtlinie
    Zur BGI 847, siehe hier: http://medien-e.bghw.de/zh/z445/titel.htm
    Zur VdS 3111, siehe hier: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf

    Und nein, diese Richtlinien/ Empfehlungen sind nicht identisch :cursing:

    Alternativ bei Fragen kannst Du dich auch an die jeweiligen Verbände wenden,
    wo u.a. Brandschutzbeauftragte organisiert sind, dies wären u.a.:

    - Werkfeuerwehrverband Deutschland: http://www.wfvd.de/001start.html
    - vfdb: https://sifaboard.de/www.vfdb.de
    - IG der BSB Rhein- Neckar: https://sifaboard.de/www.ig-bsb.de
    - vbbd: https://sifaboard.de/www.vbbd.de

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielen Dank für die schnellen und sehr kompetenten Antworten!!! Das hilft mir sehr gut weiter!!! :thumbup:

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  • Hallo,

    aber JA Ihr braucht beides, geht natürlich auch mit Externen! -aber Ihr braucht sie- gerade in einem Krankenhaus müßt Ihr bestimmte Nachweise erbringen inf. Abfälle,

    Bestellung zum Abfallbeauftragten gem.§§54 u.55KrW-/AbfG

    Er muß unter anderen einen jährlichen Abfallbericht und eine jährliche Abfallbilanz erstellen!

    Ich hoffe das ich ein bischen helfen konnte, bin ja noch selber neu hier :thumbup:

    Ralph