Kältemittel in PKW

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  • Die Richtlinie 2006/40/EG verbietet seit 01.01.2011 den Einsatz von R134a als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. Nachdem anfangs alle auf R744 (CO2) gesetzt hatten, ist die Automobilindustrie umgeschwenkt und bevorzugt jetz 2,3,3,3 Tetrafluorprofen (1234yf).
    Die Risiken dieses Stoffes sind hinlänglich bekannt. Neben sich schnell ausbreitenden Bränden bei Kontakt mit heissen Oberflächen ist die Bildung von Flusssäure durch Kontakt mit Wasser ein schwer zu kalkulierendes Risiko für Fahrzeuginsassen und Rettungskräfte und selbst das BUA mahnt zur Abkehr von diesem Zeug.

    Für den Bereich der Kfz-Werkstätten ist der Umgang damit natürlich auch ein Thema, zumal eine besondere Sachkunde nach meinem Kenntnisstand nicht erworben werden muss.
    Hat dazu jemand neuere Informationen und kann mir jemand etwas zu Lagerung, Handhabung und PSA beim Einsatz von 1234yf sagen ?
    Die Informationen der Fahrzeughersteller gehen bei diesem Thema leider gegen null bzw. enden sehr schnell mit "alles wird gut, macht euch mal keinen Kopf !"

    Mach ich aber trotzdem...

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • :wacko: Na super, danke !
    Hab ich gestern so nicht gefunden, lag aber wohl an meinem Telefon (oder an mir ??? :whistling: )
    Am Rechner gehts ...

    Aber ich verstehe immer weniger, warum dieses Zeug bevorzugt wird.
    Mich interessiert mal die Einschätzung von Rettungskräften dazu...

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

    Einmal editiert, zuletzt von ToBi (14. Februar 2012 um 10:06)

  • Aber ich verstehe immer weniger, warum dieses Zeug bevorzugt wird.

    Die im Gespräch befindliche Alternative CO2 würde die vollständige Neuentwicklung von Verdichter, Wärmetauscher usw. bedeuten. Die Komponenten würden zudem größer und schwerer, das System müsste mit höheren Drücken gefahren werden.

    Das UBA stellt sich interessanterweise gegen die Automobilindustrie und empfiehlt ausdrücklich CO2.

    Mich interessiert mal die Einschätzung von Rettungskräften dazu...

    Wird seit längerem in Fachkreisen diskutiert ... Fazit: keiner weiss etwas genaues, Tests in Bezug auf die Auswirkungen gibt es offenbar noch nicht.
    Die BAM spricht jedenfalls von der Möglichkeit der Freisetzung bei einem Unfall.
    Immerhin reden wir bei PKW von 270g bis zu 2 kg, bei Bussen etc bis zu 40 kg HFO-1234yf.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Die Deutsche Umwelthilfe gibt sich dies ehüglich aber sehr eindeutig, auch in den Ergebnissen eigener Versuche.
    Geht da mal wieder Lobby-Arbeit vor Sicherheitsinteressen ?
    http://www.duh.de/1430.html

    Und ansonsten hat die Industrie kein Problem damit, Fahrzeuge grösser und schwerer zu machen.
    Ich traue mich kaum daran zu denken, was bei einem Massencrash im Regen abgehen könnte...

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo tobi,

    ich kann die derzeitige entwicklung auch nicht ganz nachvollziehen. Es haben alle (die damit zu tun haben) rechtzeitig gewusst und es auch so gewollt, dass R134a irgendwann ab 2012 ersetzt werden muss. Sicherlich kommt man dann bei einer suche nach einem geeigneten ersatzmittel für die bestehenden anlagen auch nicht so einfach an 1234yf vorbei.

    Aber warum hat man dann nicht grundsätzlich die neueinführung von CO2 als kältemittel für neufahrzeuge und neue anlagen durchgesetzt und das 1234yf als reparatur- und nachfüllmittel nur befristet eingeführt? Und das möglicherweise genauso zeitlich begrenzt, wie man es schon mit den vorgänger-kältemitteln (z.b. halonen) gemacht? Na, ratet mal, woran das wohl wieder liegen wird …!!

    Für den einsatz von CO2 als kältemittel braucht man zwar eine geänderte anlagentechnik, so wie es safety-officer schon geschrieben hat, und es kann nicht einfach in den bestehenden R134a-anlagen eingesetzt werden. Aber neufahrzeuge werden inzwischen mit so vielen technischen „raffinessen“ und sicherheitdetails ausgerüstet, da kommt es auf die anteilige kosten- und gewichtsvermehrung kaum noch an. Vielleicht könnte man im gegenzug mit einer serienmäßigen „eco“- oder „green“- oder „blue“-ausrüstung den mehraufwand für den fahrzeugnutzer sogar ausgleichen.

    Und für alle interessierten. Das kältemittel R134a ist genauso ein polyfluorierter halogenwasserstoff, wie das „verteufelte“ 1234yf !!! Auch jetzt schon bestehen bei einem fahrzeugbrand genau die selben gefährdungen, wie mit dem neuen kältemittel!! Es werden auch mit R134a eine ganze reihe von giftigen und ätzenden stoffen, wie z.b. fluorwasserstoff, frei. Der einzige unterschied (bezogen auf den einsatz als kältemittel) besteht darin, dass 1234yf etwas eher zur selbstentzündung an der luft neigt, wie R134a! D.h. bei undichtheiten am kühlsystemkreislauf könnte es an heißen motorteilen zur entzündung des kältemittels kommen.

    Offen und unklar bleibt also, weshalb sich UBA und politik ….

    …ach ne, ich lass das mal, sonst rege ich mich wieder viel zu sehr auf …


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hi,

    beim Kauf von den Wartungseinrichtungen war eine Schulung mit dabei.

    So wurde bei uns ausgeschrieben und es gab kein Angebot, wo es mehr gekostet hätte, als das Gerät im Online Shop ohne Schulung.

    Der Mitarbeiter musste halt für etwas mehr als einen Tag frei gestellt werden, aber damit gab es eine Fachkundebestättigung.

    Grüße
    Lucy

  • Die Mitarbeiter, deren Sachkundenachweis schon älter ist, sollten meiner Meinung nach aber wegen der Besonderheiten des neuen Stoffes nachgeschult werden.
    Gefordert ist's zwar nicht, aber es sollte jeder genau wissen, mit was er da umgeht.
    Intern gehört das auf jeden Fall auf meinen Unterweisungsplan.

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