Hallo Kollegen,
ich hab eine Frage an die Sicherheitstechniker, die sich auf dem Gebiet der Maschinenverordnung auskennen:
Ich habe eine Gesamtmaschine, die aus mehreren Einzelmaschinen, bzw. Aggregaten besteht. Nun tausche ich ein altes Aggregat gegen ein baugleiches Aggregat gleichen Alters aus, welches im besseren Zustand ist. Alle Maschineteile haben das Baujahr vor 1995. Muss ich für das Tauschaggregat eine CE- Konfirmität herstellen. Tausche also Altmaschine gegen Altmaschine.
Wer kann mir da jemand eine Auskunft erteilen?
Gruß Ossis