Hat jemand Erfahrung mit Arbeiten, die von zu Hause aus für den Betrieb geleistet werden ?
Im vorliegenden Fall will die GF einer Mitarbeiterin wegen der Betreuung eines behinderten Kindes ermöglichen, etwa 2/3 der Arbeitszeit zu Hause zu absolvieren.
Ich denke, das ist eine tolle Idee und eine großzügige Geste.
Wie aber setzt man das in der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll um, ohne den Boden unter den Füssen zu verlieren ? Greift hier schon das Heimarbeitsgesetz oder wird in Grenzen nach betrieblichen Maßstäben beurteilt, z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung ? ( Nee, Frau S., DIESE Tapete nich mit mir, die macht krank ! )
Nicht, dass ich der guten Frau noch nen Erste-Hilfe-Kasten neben das Elchgeweih im Wohnzimmer oder die Brandschutzordnung unter das Familienportrait nageln muss.
Na Ihr wisst schon...
Danke vorab, ich bin für jede Idee zu haben !