Arbeit zu Hause

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  • Hat jemand Erfahrung mit Arbeiten, die von zu Hause aus für den Betrieb geleistet werden ?
    Im vorliegenden Fall will die GF einer Mitarbeiterin wegen der Betreuung eines behinderten Kindes ermöglichen, etwa 2/3 der Arbeitszeit zu Hause zu absolvieren.
    Ich denke, das ist eine tolle Idee und eine großzügige Geste. :thumbup:
    Wie aber setzt man das in der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll um, ohne den Boden unter den Füssen zu verlieren ? Greift hier schon das Heimarbeitsgesetz oder wird in Grenzen nach betrieblichen Maßstäben beurteilt, z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung ? ( Nee, Frau S., DIESE Tapete nich mit mir, die macht krank ! :D )
    Nicht, dass ich der guten Frau noch nen Erste-Hilfe-Kasten neben das Elchgeweih im Wohnzimmer oder die Brandschutzordnung unter das Familienportrait nageln muss. 8|

    Na Ihr wisst schon...

    Danke vorab, ich bin für jede Idee zu haben !

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo ToBi,

    ich könnte Dir jetzt eine antwort schreiben oder aus Komnet hier was reinkopieren :D ich mache es mir in diesen fall einfach :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Jau, danke !
    Manchmal traut man sich einfach nicht, die einfachen Dinge zu denken ( das muss doch auch komplizierter gehen 8| )

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