Hallo Kollegen,
wir haben eine Frage bezüglich der Kennzeichnungsberechnung von Zubereitungen:
Wie wird die Kennzeichnung von gesundheitsgefährdenden Stoffen grundsätzlich berechnet?
Werden zur Quotientenberechnung alle Xn-Stoffe herangezogen, oder werden die Stoffe aufnahmewegsbezogen berechnet?
In welchem Gesetz/welcher Richtlinie (Abschnitt/Kapitel) ist das beschrieben?
In der TRGS 200 /Bekanntmachung 220 ist das nicht konkret dargelegt.
Das konkrete Beispiel:
Eine Rezeptur enthält 11,75% Xylol und 0,39% Hexamethylen-1,6-diisocyanat.
Einstufung/Kennzeichnung (unabhängig von anderen Kennzeichnungen):
Xn R 20 oder XN R 20/21 ?
0,39% Hexamethylen-1,6-diisocyanat (CAS 822-06-0)
23-36/37/38-42/43 Symbol T
Stoffeigene Grenzen 0,5 - 1,9 Xn = 20-42/43
11,75% Gefahrstoff Xylol, Isomerengemisch (CAS 1330-20-7)
10-20/21-38 Symbol Xn
Stoffeigene Grenze n 12.5 - 19.999 Xn 20/21
Vielen Dank für Eure Hilfe
ADR-User