wann brauch man einen Umweltschutzbeauftragten

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  • Der Umweltschutzbeauftragte ist gesetzlich nicht definiert, wie z.B. der Gefahrstoffbeauftragte ebenfalls nicht. => es gibt keine gesetzliche Regelung einen solchen Beauftragten zu bestellen. Man kann also selbst entscheiden, ob man einen Firmenmitarbeiter so benennen möchte. Die Reinigungsdame freut sich bestimmt, wenn sie in Zukunft als Umweltbeauftragte auftreten kann und nicht einfach Putzfrau genannt wird. 8)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ich habe die Ausbildung des Umweltschutzbeauftragten der LVQ (Lehr-und Versuchsgesellschaft für Qualität mbH) absolviert.
    Er enthält folgende Fachkundenachweise:
    1. Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (§64-66 WHG),.......für eine Gewässerbenutzung, die an einem Tag mehr als 750 M^3 Abwasser einleiten dürfen, müssen einen bestellen.
    2. Betriebsbeauftragter für Abfall (§§54 - 55KrW-/AbfG) ,...Betreiber einer genehmigungsbedüftigen Anlage, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen..........
    3. Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (§7 Nr.2 der 5.BImSchV vom 30 Juli 1993).........Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage- siehe Anhänge 5.BImSchV.

    Der Umweltschutzbeauftragte an solches ist nicht definiert, aber dafür die einzelnen Fachkundenachweise.
    ich hoffe dir geholfen zu haben und wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Übergang ins neue Jahr ;) .

    Gruß Andi