Hallo alle zusammen,
es geht um ein Flurförderzeug mit integriertem Ladegerät. Es wird regelmäßig kontrolliert, also nach Herstellerangaben und UVV-Prüfung. Nun meine Fragen: Muss das Flurförderzeug auch nach BGV A3 geprüft werden, also als ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel? Ich meine ja.
Die zweite Frage: Das Flurförderzeug mit integriertem Ladegerät kann prinzipiell überall geladen werden (ganz normaler 230V 16A Stecker), also an jeder Steckdose. Muss man trotzdem ein Ladeplatz einrichten? Dann macht das mit dem integrierten Ladegerät wenig Sinn. Wäre schön, wenn jemand was wüsste und auch schriftlich belegen kann.
Gruß Micha