Spanplatten als Regalfachböden

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  • Hallo Community,

    zu dem gesuchten Thema habe ich über die Suchfunktion nichts passendes gefunden, wer kann mir bei folgendem Problem helfen?

    Ein Kunde von mir hat Teile seiner Regale (Speedlock P 90) mit Spanplatten als Fachböden ausgestatten. Stärke 15 und 22 mm, alle unsgesichert nur lose aufgelegt.

    Diese Böden tragen Europaletten, Einwegpaletten, Kartons und lose Ersatzteile bzw. Machinenteile.

    Regale stehen in einer Halle im Trockenen, normale Betriebstemperatur ca. 18 Grad, Luftdfeuchtigkeit unter 40 %.

    Meine Frage:

    Gibt es eine Vorschrift, die besagt, wie stark die Spanplatten sein müssen? Genügen P4 im Trockenbereich?

    Meiner Meinung nach muss, je weiter die Auflagen auseinander liegen, die Spanplatte umso stärker ausgeführt sein. Gibt es da eine Vorschrift dazu? Die BGR 234 sowie die DIN EN 15635 als auch die DIN EN 13986 bringen mir keine brauchbaren Ergebnisse.

    Ich bitte um Tipps, wo ich das finden kann.

    Beste Grüße

    Otmar

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Wenn ich das richtig gesehen habe, dann sind da noch unter der Spanplatte Querverstrebungen angebracht, das müsste die Kraft dann aushalten. Aber zu meiner Sicherheit, würde ich doch mal den Hersteller dazu befragen, was er dazu meint. Ich bin über diese Lösung nicht glücklich. Die Spanplatten müssten sowieso befestigt werden, damit sie nicht herausrutschen oder herabfallen könnten. Aber als Regalprüfer, solltest du mit der Argumentation gegenüber deinem Kunden keine Schwierigkeit haben denke ich. Wie sieht es dann mit dem Eigengewicht de Spanplatten aus? Das verringert doch auch sicherlich die zulässige Zuladung usw. Wie sieht es dann mit der Konformitätserklärung des Herstellers aus, da man nicht seine zugelassenen Produkte verwendet hat? Fragen über Fragen.
    Ich für mich halte es für nicht so einfach zulässig. Habe dabei Bauchschmerzen.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Caribe

    Wir haben das Schäfer System Pr350 im Einsatz.

    Da steht folgendes zu Spanplatten dabei.

    Belastungswerte:

    • Pro Ebene max. 2100 kg
    • Spanplatte 850 mm tief, max. 700 kg
    • Spanplatte 1050 mm tief, max. 350 kg
    • Stahlpaneele 850 mm tief, max. 1000 kg
    • Stahlpaneele 1050 mm tief, max. 700

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • Hallo, wir haben auch teilweise Spanplatten in unseren Regalen verlegt. Hierbei aber hauptsächlich welche die in einer Tiefenauflage liegen. Diese Platten sind 38mm stark mit einer Traglast von ca. 1000kg (diese sind aber direkt vom Regalhersteller)

    Gruß

  • @ Rigesa, Krafzik und MST:

    vielen Dank für eure Beiträge. Die Argumentation dem Kunden gegebüber ist soweit kein Problem, aber das ist einer, der will haarklein den genauen Gesetzestext sehen bzw. nachlesen können, in dem steht, wie stark die Spanplatten mindestens sein müssen.

    @ krafzik:

    ja, diese Hinweise zum PR 350 kenne ich, die stehen auch in der Aufbauanleitung soweit drin, bzw. in der .pdf-Datei, die man bei SSI downloaden kann. Nur: auch SSI bezieht sich auf keine Vorschrift, sondern gibt nur die Werte an, und das ist für meinen Kunden nicht maßgebend, was der Hersteller schreibt, er will die Vorschrift sehen.

    @ MST:

    ich habe auch Herstellerunterlagen, die 22 mm Spanplatten in ihrem Angebot führen und als Fachboden zulassen, von da her kann ich also nicht davon ausgehen, dass die 38 mm vorgeschrieben sind. Ein Hersteller wird ja keine Zubehörteile verkaufen, die nicht der RAL RG 614, der DIN oder der BGR 234 entsprechen.

    @ Rigesa:

    nein, es sind keine Querverstrebungen unter den Platten, sie liegen nur vorne und hinten auf den Traversen auf und sind nur an den Ecken passgenau ausgesägt, was aber nicht verhindert, dass eine Palette mit hervorstehenden Nägeln diese Platte anheben oder ausheben könnte.

    Ihr seht mich immer noch Kopfkratzend, aber ich rufe nachher mal bei Schäfer und Bito an und schaue mal, ob sie mir da ne Antwort geben. Über das Ergebnis werde ich hier selbstverständlich berichten.

    Vielen Dank, bis bald

    Gruß Otmar

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Hi,

    Spannplatte ist nicht gleich Spannplatte.

    Es gibt Unterschiede, was Feuchtigkeit, Tragfähigkeit und Temperatur angeht.

    Von daher müsste dir der Lieferant sagen können, was die aushalten.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Hallo,
    das muss der Regalhersteller freigeben, bzw. wenn ihr die Regale mit Spanplatten als Auflage nutzen wollt geht das nur mit einer Statikberechnung.
    Der Aufkleber mit der Fachlast / Regallast muss dann auch geändert werden.
    Das Problem mit solchen Regalböden entsteht wenn darauf direkt schwere Teile eingelagert werden, da kann schnell die Punktlast überschritten werden.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo zusammen,

    Caribe schreibt in seiner Anfrage v. 12.12. unter anderem: „Ein Kunde von mir hat Teile seiner Regale (Speedlock P 90) mit Spanplatten als Fachböden ausgestatten….“.

    Wenn das Regal vom Typ Speedlock P90 vom eigentlichen Hersteller (ich nehme an, es ist DEXION) als reines Palettenregal geliefert wurde, so stellt der nachträgliche Einbau von Spanplatten eine Änderung der ursprünglichen bestimmungsgemäßen Verwendung des Regals dar.
    So können jetzt z. B. auch Waren eingelagert werden, die nicht auf Paletten abgesetzt sind. Auch besteht jetzt verstärkt die Gefahr, dass die Regalfachböden von Personen betreten werden.
    Die Norm DIN EN 15635 spricht hier von einer Änderung der Spezifikation.

    Die Thematik „an Regalen selbst Änderungen vorzunehmen", ist nicht neu. Sie wird in meinen Seminaren immer wieder angesprochen (http://www.diemer-ing.de/seminare/as_09_12.htm).
    Mir ist keine Bestimmung bekannt, die es untersagt, dass vom Betreiber/Nutzer ein Regal nicht geändert werden dürfte. Allerdings sollte hierbei Folgendes beachtet werden:

    Durch Änderungen an bereits ausgelieferten Regalen erlangen diese in der Regel eine erweiterte Nutzung. Es dürfte außer Zweifel stehen, dass der Betreiber/Nutzer damit zum Hersteller dieser erweiterten Regaleinrichtung wird.
    Der Betreiber/Nutzer trägt damit auch die Verantwortung/Produkthaftung hinsichtlich der Festigkeit, der Bauausführung und der Beschreibung der erweiterten Spezifikation (Bestimmungsgemäßen Verwendung).

    In Bezug auf die Beachtung der vom Regalhersteller erstellten Spezifikation sagt die Norm DIN EN 15635 u. a. Folgendes:

    aus Ziffer 7:
    Wenn eine Lagereinrichtung geändert wird, kann dies eine Änderung der Tragfähigkeit bewirken. Bei sämtlichen Änderungen ist der Lieferant oder ein geeigneter Fachmann zu Rate zu ziehen.
    Etwaige Empfehlungen sind zu befolgen, bevor Veränderungen durchgeführt werden.
    c) Hinweisschilder über zulässige Traglasten sind, soweit notwendig, nach allen Änderungen der Regalanordnung zu ändern;

    aus Ziffer 8.4.1:
    Es muss sichergestellt werden, dass die auf die Lagereinrichtung abgesetzten Lasten mit den in der Spezifikation angegebenen Lasten übereinstimmen.

    aus Ziffer 9.2 f):
    ... das Ladehilfsmittel für die Ladeeinheit muss mit der in der Spezifikation festgelegten Ladeeinheit übereinstimmen

    aus Ziffer 9.2 h):
    ... sicherstellen, dass die Einrichtung nach der gelieferten Vertragsspezifikation verwendet wird;

    aus Ziffer 10:
    Eine Gefahrenanalyse über die Auswirkung der Änderung ist bei jeder Änderung durchzuführen.

    aus Anhang D.2.1:
    Alle nichtautorisierten und nichtgenehmigten Änderungen sollten dazu führen, dass sie in die GEFAHRENSTUFE ROT eingestuft werden, bis Korrekturmaßnahmen durchgeführt sind.

    Viele Grüße
    Maurus