Hallo zusammen,
mir wurde folgende Frage gestellt:
"Gibt es eine Rechtsvorschrift in der steht, dass die Garageneinfahrten mit einem farblichen Anfahrtschutz (gelb-schwarz oder weiß-rot) zu versehen sind?"
Bisher habe ich kein Gesetzt, Verordnung oder irgendwas gefunden wo steht, dass an Hallentoren/Garagen ein Anfahrschutz vorhanden sein muss.
Ich weiss das Regale an Verkehrswegen mit einem Anfahrschutz ausgerüstet sein müssen und in der GUV - Sicherheit im Feuerwehrhaus steht drin, dass Toreinfahrten markiert sein müssen, wenn sie die Mindestmaße unterschreiten. Aber nirgends was von einem Anfahrschutz.
Habe ich was übersehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss aus Minden
Gerd