'Maschine nicht in Betrieb nehmen' gesetzliche Kennzeichnung?

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  • Hallo zusammen,

    ich habe da ein kleines Problem. Wir liefern grosse Maschinen an unsere Kunden. Manchmal allerdings darf diese nihct gleich vom Kunden in Betrieb genommen werden da sie erst von unserem Service abgenommen werden muss. Nun wollen wir unsere Kunden darauf hinweisen das die Maschine nicht in betreib genommen werden darf. Gibt es dafür ein bestimmtes Zeichen? Was ist rechtlich zu beachten bei einer solchen Kennzeichnung? Weiss das jemand? In der BV A8 stehen zwar einige zeichen aber nicht das was ich brauche. Kann ich daher annehmen das es kein gesetzlich vorgeschriebenes Zeichen gibt? reicht eventuell nur ein Achtung Zeichen?

    Danke für eure Hilfe

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Kennzeichnung ist ja schon mal gut.

    Ich würde mir vom Kunden noch schriftlich bestätigen lassen, dass die Maschine noch nicht betriebsbereit, bzw. dass der Kunde diese noch nicht einschalten darf!!

    Herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Wie in vielen Fällen muss man bei der Beantwortung vielleicht fragen, ob es eine juristische Absicherung oder ein effektiver Arbeitsschutz sein soll.

    Nach der Erstellung einer betriebsfähigen, nicht abgenommenen Maschine sicherzustellen, dass niemand das Ding in Betrieb nimmt, ist nicht ganz einfach.
    Es besteht die Möglichkeit, dass der (Probe-) Betrieb von Arbeitern, Meistern dem Mangement getätigt oder angeordnet wird.
    Für die Aufbaucrew ist es kaum leistbar alle Führungsebenen effektiv und kurzfristig mit Informationen zu versorgen. Die Informationsstränge im Betrieb sind möglicherweise verstopft.
    Folgendes Vorgehen könnte ich mir vorstellen:
    1. Im Vertrag steht eindeutig, dass die Maschine erst nach Abnahme/Erprobung, von Betriebsangehörigen, in Betrieb zu nehmen ist.
    Ansonsten Haftungsausschluss. Hier ist im Betrieb genügend Zeit die Beteiligten zu informieren. Es liegt auch im Interesse des Betriebes die volle Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
    2. Die Energieversorgung der Maschine wird effektiv abgeschaltet. Dies geschieht (ich nehme Elektroantriebe an) durch sogenannte Sperrorgane, die in die Sicherungsfassungen eingesteckt und abgeschlossen werden. Zusätzlich wird das Schild "Einschalten verboten" mit Personenbezeichnung und Telefonnummer vorgehängt.

    Der Aufwand des Erstellers für diese Maßnahmen ist recht klein.
    Wer sich über diese Maßnahmen hinwegsetzt, macht es gewaltsam.

    Grüße
    Flügelschraube


  • da kann man nichts dazu fügen! :4:
    Vertrag,Kennzeichnung und Sicherung !mehr geht wirklich nicht!
    lg vom sifa-1962 der aber trotz aller Absicherungsmaßnahmen , auch schon das Gegenteil erlebt hat .

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Was vielleicht auch helfen könnte:

    Es gibt ja sicherlich einen abschließbaren Hauptschalter... Schloss dran und der Schlüssel ist beim verantwortlich Monteur, damit ist doch auf jeden Fall sichergestellt, dass die Maschine aus bleibt.

    Außer Bolzenschneider aber das ist ja dann wieder Haftungsausschluss.

    Gruß B