Hallo zusammen,
ich habe da ein kleines Problem. Wir liefern grosse Maschinen an unsere Kunden. Manchmal allerdings darf diese nihct gleich vom Kunden in Betrieb genommen werden da sie erst von unserem Service abgenommen werden muss. Nun wollen wir unsere Kunden darauf hinweisen das die Maschine nicht in betreib genommen werden darf. Gibt es dafür ein bestimmtes Zeichen? Was ist rechtlich zu beachten bei einer solchen Kennzeichnung? Weiss das jemand? In der BV A8 stehen zwar einige zeichen aber nicht das was ich brauche. Kann ich daher annehmen das es kein gesetzlich vorgeschriebenes Zeichen gibt? reicht eventuell nur ein Achtung Zeichen?
Danke für eure Hilfe