Regelmässige Überprüfung der Gasinstallation???

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Menschenschützer,

    wie haltet ihr es mit einer regelmässige Überprüfung der Gasinstallation???

    Ich habe mal 2 Beispiele für "Für und Wider" angehängt.
    Auch mit einer GB sollte sich das Thema nicht erschlagen lassen? :21:

    Gruß Reinhard

  • ANZEIGE
  • Hallo Menschenschützer


    Ich kann da nur aus eigener Erfahrung berichten, die Gasleitung in meinem Haus war undicht und da ich keinen Nachweis über eine regelmäßige
    Kontrolle der Gasanlage hatte musste ich alle Kosten der Instandsetzung selber tragen.

    Seit dem lasse ich die Gasanlage prüfen.

    Viele grüße aus dem Rheinland

    Erwin

  • erwin
    Das habe ich nun nicht verstanden.
    Wer hätte die Kosten übernommen, wenn die Gasanlage regelmäßig geprüft worden wäre?
    In meinem kleinen Haus ist es wahrscheinlich deutlich preiswerter die paar Meter Gasrohr im 5-jahre Rhythmus wechseln zu lassen als jedes Jahr eine Messung?
    Vielleicht gibt es ein paar mehr Infos zu Deiner Aussage?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hab hier mal was gefunden was den nagel auf dem kopf trifft!

    Zitat

    Prüfpflichten für haustechnische Anlagen
    Gasleitungen

    Innerhalb eines Gebäudes verlegte Gasleitungen muss der Installateur vor der ersten Inbetriebnahme auf Dichtheit prüfen – sonst geben die Stadtwerke den Anschluss nicht frei. Außer dieser einmaligen Prüfpflicht bei Inbetriebnahme gibt es keine weiteren Prüfpflichten. Selbstverständlich kann der Gebäudeeigentümer das von sich aus jederzeit veranlassen. Nach einer Empfehlung in den „Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW/TRGI 1986“ sollte etwa alle 12 Jahre eine Dichtheitsprüfung durch einen anerkannten Fachbetrieb vorgenommen werden. Als Hauseigentümer ist man ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses für die Gas-Installation verantwortlich. Darauf verweisend bietet das Gashandwerk seit einiger Zeit den Gas-Check für die hausinterne Gasinstallation an. Über das Ergebnis dieser freiwilligen Sicherheitsprüfung stellt der Installateur ein Prüfprotokoll aus. Weil die Prüfung weder gesetzlich vorgeschrieben noch in den Versorgungsbedingungen der Stadtwerke vorausgesetzt wird, interessiert sich sonst niemand für dieses Prüfprotokoll.

    Andererseits ist der Anschlussnehmer nach § 12 AVBGasV für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Gaseinrichtung hinter dem Hausanschluss verantwortlich, und insoweit trifft ihn eine Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB. Daraus lässt sich allenfalls mittelbar eine Verpflichtung zur Überprüfung von Gasleitungen auf Dichtheit ableiten. Eher beiläufig hat das LG Hamburg in einem Schmerzensgeldprozess aus anderem Anlass auf eine regelmäßige Überprüfung der Gasleitungen hingewiesen. (LG Hamburg, Urteil v. 22.1.1991 – 11 O 166/89, ZMR 1991, 440)
    Fachleute raten dem Eigentümer auch, selbst einen jährlichen „Hausschau-Check“ mit Kontrolle aller Gasleitungen zu machen. Ein solcher Check kostet nichts und geht schnell. Sind alle sichtbaren Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders in feuchten, unbelüfteten Räumen?
    Sind alle Gasleitungen gut befestigt? Werden die Gasleitungen nicht als Aufhängestange verwendet? Sind die Lüftungsöffnungen der Verkleidungen für Gasleitungen frei?

    Ob die Kosten der Dichtheitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten umgelegt werden können, ist strittig. (generell dagegen Langenberg, Rdn. A 152) Für die allgemeinen Gasleitungen zu Etagenheizungen liegen widersprüchliche Gerichtsentscheidungen vor. Gegen die Umlagefähigkeit ist das AG Königstein/Taunus, weil von einer Kontrolle im Rahmen der Instandhaltung auszugehen sei. (Urteil v. 28.8.1997 – 23 C 155/97, WuM 1997, 684) Das AG Kassel ist der Meinung, dass die zu einer Etagenheizung führende Gasleitung nicht zur Etagenheizung gehört und die Kosten nicht im Rahmen der „Wartung von Etagenheizungen“ nach § 2 Nr. 4d BetrKV umgelegt werden können. (Urteil v. 8.4.2005 – 454 C 6175/04, WuM 2006, 149 = NZM 2006, 537). Demgegenüber meint das AG Bad Wildungen, die Gasleitung, die innerhalb des Hauses zu einer Gas-Etagenheizung führe, sei Teil dieser Etagenheizung. Ohne entsprechende Leitung sei die Heizung schließlich nicht funktionsfähig. (Urteil v. 20.6.2003 – C 66/03, WuM 2004, 669: Schmid, Rn. 5130) Hier bleibt die weitere Rechtsprechung abzuwarten. Über § 2 Nr. 17 BetrKV wäre eine Kostenumlage im Übrigen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung möglich. (Derckx, a.a.O. geht von Betriebskosten aus).

    Anders sieht es wohl bei der Gasleitung zu einer zentralen Heizungsanlage aus. Weil hier gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV die Kosten der zentralen Heizungsanlage umlegbar sind, wird das auch die Dichtheitsprüfung der Gasleitung umfassen. (So das AG Kassel, a.a.O.; Schmid, Rn. 5100) Hier ist allerdings zu bedenken, dass die Gasleitung von der Hauptabsperreinrichtung bis zur Zentralheizung normalerweise relativ kurz ist und insoweit auch nur geringe Kosten anfallen werden.

    Quelle: Erwin Ruff 2007 (Originalaufsatz erschienen in DWW Hefte 12/2006 und 1,2/2007)


    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)